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Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)

einfach erklärt

Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) bildet die Grundlage für die Berechnung von ärztlichen Leistungen. 

Als Privatpatient erhalten Sie direkt von Ihrem Arzt eine eine Rechnung für die Behandlung. Die Grundlage hierfür bildet die GOÄ für Ärzte. Die GOÄ gilt auch für Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen, wenn Sie Leistungen wie die individuellen Gesundheitsleistungen in Anspruch nehmen (IGEL Leistungen). Innerhalb der GOÄ tauchen hin und wieder Faktoren wie der 2,3, 3,5 oder 5-fache Satz auf. Wenn es zu besonders schwierigen oder zeitaufwendigen Behandlungen kommt, können Ärzte einen Multiplikator auf die Gebühr anwenden. Der reguläre Höchstsatz, den private Krankenversicherungen erstatten, ist im Regelfall der 3,5-fache Satz. Je nach Tarif erstatten Versicherer aber auch Gebühren über dem 5-fachen Satz.

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