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Bewerbung Referendariat

Es gibt mehr zu bedenken, als man glaubt.

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Es gibt mehr zu bedenken, als man glaubt.

Viele Lehramtsanwärter sind unsicher, wenn es um die Bewerbung zum Referendariat geht.

Viele Lehramtsanwärter sind unsicher, wenn es um die Bewerbung zum Referendariat geht. Welche Dokumente werden benötigt? Wo finde ich die zugehörigen Anträge? Und was gibt es alles zu beachten, bevor das Referendariat startet?

Diese und noch mehr Fragen möchten wir Ihnen auf der folgenden Seite beantworten.
Sollte Ihnen ein Thema fehlen, freuen wir uns auf Ihren Themen-Vorschlag.

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Bewerbungsverfahren – Vorbereitungsdienst für Lehrämter in Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg erfolgt das Bewerbungsverfahren inzwischen online.

Zur Zeit gibt es keine Benutzeranmeldung für Bewerber. Das bedeutet, dass Daten nicht zwischengespeichert werden können. Auch eine nachträgliche Anpassung der Daten zur Bewerbung ist nicht möglich. Daher sieh Dir bitte unbedingt vorab die benötigten Unterlagen für das Bewerbungsverfahren an. Das spart Zeit und verhindert eine unvorhergesehene Unterbrechung im Bewerbungsablauf. Ein Timeout des Servers aufgrund zu langer Inaktivität könnte dazu führen, dass Du sonst Deine gemachten Eingaben verlierst und von vorne beginnen musst.

Zum Online-Bewerbungsverfahren für den Vorbereitungsdienst zum Lehramt

Notwendige Unterlagen für eine Bewerbung für den Vorbereitungsdienst

Notwendige Unterlagen für eine Bewerbung für den Vorbereitungsdienst

  • Tabellarischer Lebenslauf mit Angaben über den bisherigen Bildungsweg und ausgeübte Berufstätigkeiten
  • Personalbogen mit einem Lichtbild aus neuester Zeit
  • Zeugnis über die Hochschulzugangsberechtigung (z. B. Reifeprüfungszeugnis)
  • Zeugnis über eine Erste Staatsprüfung, die Grundlage für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst ist
  • Erklärung über Vorstrafen, wirtschaftliche Verhältnisse und zur Frage, ob bereits in einem anderen Bundesland oder bei andere Zulassungsbehörden ein Antrag auf Zulassung zum Vorbereitungsdienst gestellt oder ein Vorbereitungsdienst ganz oder teilweise abgeleistet worden ist
  • ggf. eine Bescheinigung über abgeleisteten Wehr- oder Ersatzdienst nach Artikel 12a des Grundgesetzes
  • Ärztliches Gesundheitszeugnis (siehe link unten). Das ärztliche Zeugnis ist nur zeitlich begrenzt gültig und daher frühestens 6 Monate vor dem Referendariat zu beantragen
    Nachweis über das Vereinspraktikum von mindestens 24 Übungsdoppelstunden (nur für Bewerber mit dem Fach Sport)
  • Nachweis über ein Betriebs- oder Sozialpraktikum (außer Bewerber mit dem Fach Sport)
  • Nachweis der Rettungsfähigkeit im Schwimmunterricht durch Vorlage eines Nachweises entsprechend den Anforderungen des Deutschen Rettungsschwimmerabzeichens (DRSA) Silber oder Gold (nur für Bewerber mit dem Fach Sport)
  • Nachweis über die Teilnahme an einer Ausbildung in Erster Hilfe im Umfang von 9 Übungsstunden innerhalb der letzten zwei Jahre vor dem Zulassungstermin (erhältlich bei unseren kostenlosen Erste-Hilfe-Kursen für Lehramtsstudenten)
    Standesamtliche Nachweise (Geburtsurkunde, ggf. Heiratsurkunde, ggf. Geburtsurkunde von Kindern, ggf. Entscheidungsformeln von Scheidungsurteilen); Diese Nachweise können auch über einen Auszug aus dem Familienbuch geführt werden.
  • Bei der Entscheidung über den Zulassungsantrag muss ein erweitertes Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart OE) vorliegen. Dieses wird vom Bewerber bei der Meldebehörde zur Vorlage bei dem Regierungspräsidium, bei dem die Bewerbung eingereicht wurde, beantragt (Vorbereitungsdienst und Schulart angeben). Das Führungszeugnis ist nur zeitlich begrenzt gültig und daher frühestens Anfang Oktober zu beantragen
  • Belehrung und Erklärung über die Verfassungstreue
  • ggf. Nachweis über eine Schwerbehinderung (Schwerbehindertenausweis)
  • ggf. Nachweis zur Begründung des Ortswunsches

Die zuvor genannten Nachweise müssen teilweise in amtlich beglaubigter Form bei den Regierungspräsidien eingereicht werden!

Fristen und Steuern

Fristen beachten zum 25. Geburtstag

Sofern Du im Studium schon privat und über die Beihilfe versichert bist, musst Du/Deine Eltern daran denken, dass der Beihilfeanspruch mit dem 25. Geburtstag endet. Die private Kankenversicherung muss dann von einer Teilversicherung (20 % Schutz) auf eine Vollversicherung (100%) umgewandelt werden. Geschieht das nicht innerhalb von 6 Monaten nach dem 25. Geburtstag, kann die private Versicherung von Dir ausführliche Gesundheitsfragen verlangen, bevor Du weiter versichert wirst. Die private Krankenversicherung meldet sich nicht bei Dir/Deinen Eltern. Du musst Dich selbst melden und die Aufstockung von 20% auf 100% beantragen.

Studierende, die von Anfang an voll privat krankenversichert sind, haben solche Probleme nicht. Bei allen privaten Krankenversicherungen kannst Du Dich im gleichen Studententarif versichern. 

Steuern sparen (Tipps für Deine Eltern)
  • Unterhaltszahlungen innerhalb der Familie können sich steuermindernd auswirken.
    Es handelt es sich um außergewöhnliche Belastungen gem. § 33 bzw. 33a EStG.
  • Unterhalt an Studierende oder in Ausbildung befindliche Kinder, welche einen monatlichen Betrag zur Bestreitung des Lebensunterhalts erhalten können dabei angesetzt werden.

Eltern sind Kindern gegenüber unterhaltsverpflichtet. Unterhalten sie Ihr Kind finanziell währen einer Ausbildung, einer Weiterbildung oder eines Studiums, so können sie unter Umständen diese Unterhaltsleistungen steuermindernd als außergewöhnliche Belastungen ansetzten. Wichtig hierbei ist, dass kein Anspruch auf Kindergeld oder auf einen Kinderfreibetrag gemäß § 32 Abs. 6 EStG besteht.
Die Unterhaltsleistung ist für 2016 auf 8.652 € begrenzt.

Grundsätzliches Ergebnis: Eltern können die finanzielle Unterstützung steuerlich geltend machen in Form von außergewöhnlichen Belastungen.

 

Beamtenstatus im Referendariat

Voraussetzungen für den Beamtenstatus

Alle zugelassenen Bewerber/innen die beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllen, werden vom Regierungspräsidium in das Beamtenverhältnis auf Widerruf ernannt. Ansonsten wird in ein öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis übernommen.

1. Nach § 7 des Beamtenstatusgesetzes darf in das Beamtenverhältnis nur berufen werden, wer

  • Deutsche oder Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes ist oder die nach § 7 Staatsangehörigkeit
  • eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder
  • eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder
  • eines Drittstaates, dem Deutschland und die Europäische Union vertraglich einen entsprechenden Anspruch auf Anerkennung von Berufsqualifikationen eingeräumt haben

2. die Gewähr dafür bietet, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten und
die nach Landesrecht vorgeschriebene Befähigung besitzt.

3. Das zuständige Regierungspräsidium, Abteilung 7 Schule- und Bildung, prüft und entscheidet, ob die beamtenrechtlichen Voraussetzungen vorliegen.

Soweit uns bekannt, können z.B. russische Staatsangehörige den Vorbereitungsdienst nur im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnisses ableisten.

Eine verbindliche Auskunft erteilt das jeweils zuständige Regierungspräsidium.

Unsere Vortragsreihe: Infos & Tipps zum Referendariat

Erfahren Sie in unserem Vortrag alle wichtigen Tipps & Tricks zu einem optimalen Start in Ihr Referendariat. 
Teilnehmen können alle angehenden Referendar*innen, die auf Lehramt studieren.
Und zwar kostenfrei.

Alles Wissenswerte rund um Bezahlung, Beihilfe & Versicherungen
20.06.2023 | 13:45 bis 15:30 Uhr | Pfarramt St. Barbara | Sudetenstraße 20 | 79117 Freiburg

Wichtige Infos & Tipps zum Ende des Referendariat
28.06.2023 | 17:00 bis 18:30 Uhr | Online Vortrag

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