Fristen beachten zum 25. Geburtstag
Sofern Du im Studium schon privat und über die Beihilfe versichert bist, musst Du/Deine Eltern daran denken, dass der Beihilfeanspruch mit dem 25. Geburtstag endet. Die private Kankenversicherung muss dann von einer Teilversicherung (20 % Schutz) auf eine Vollversicherung (100%) umgewandelt werden. Geschieht das nicht innerhalb von 6 Monaten nach dem 25. Geburtstag, kann die private Versicherung von Dir ausführliche Gesundheitsfragen verlangen, bevor Du weiter versichert wirst. Die private Krankenversicherung meldet sich nicht bei Dir/Deinen Eltern. Du musst Dich selbst melden und die Aufstockung von 20% auf 100% beantragen.
Studierende, die von Anfang an voll privat krankenversichert sind, haben solche Probleme nicht. Bei allen privaten Krankenversicherungen kannst Du Dich im gleichen Studententarif versichern.
Steuern sparen (Tipps für Deine Eltern)
- Unterhaltszahlungen innerhalb der Familie können sich steuermindernd auswirken.
Es handelt es sich um außergewöhnliche Belastungen gem. § 33 bzw. 33a EStG. - Unterhalt an Studierende oder in Ausbildung befindliche Kinder, welche einen monatlichen Betrag zur Bestreitung des Lebensunterhalts erhalten können dabei angesetzt werden.
Eltern sind Kindern gegenüber unterhaltsverpflichtet. Unterhalten sie Ihr Kind finanziell währen einer Ausbildung, einer Weiterbildung oder eines Studiums, so können sie unter Umständen diese Unterhaltsleistungen steuermindernd als außergewöhnliche Belastungen ansetzten. Wichtig hierbei ist, dass kein Anspruch auf Kindergeld oder auf einen Kinderfreibetrag gemäß § 32 Abs. 6 EStG besteht.
Die Unterhaltsleistung ist für 2016 auf 8.652 € begrenzt.
Grundsätzliches Ergebnis: Eltern können die finanzielle Unterstützung steuerlich geltend machen in Form von außergewöhnlichen Belastungen.