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Rund ums Kind

Versicherung - Beihilfe - Förderung

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Rund ums Kind

Welche Versicherungen für die Familie wichtig sind

Bei einer gravierenden Änderung Ihrer Lebenssituation, sollten Sie Ihren Versicherungsschutz überprüfen. Die Geburt eines Kindes ist definitiv ein solcher Punkt.
Im Rahmen unseres "Kinder Vorsorge Check" beleuchten wir die folgenden Absicherungspunkte:

Für Ihr Kind:

  • Krankenversicherung
  • Privathaftpflichtversicherung
  • Unfallversicherung
  • Vorsorgesparplan

Für die Eltern:

  • Überprüfung Ihres Berufs-/Dienstunfähigkeitsschutzes
  • Hinterbliebenenabsicherung
  • staatliche Förderungen (z. B. Riester)
  • staatliche Zulagen (z. B. Familienzulagen der Besoldungsstelle)

Neben den Versicherungsthemen, halten wir viele Hinweise und Tipps für Sie parat.
Den optimalen Zeitpunkt für ein erstes Gespräch sehen wir ca. 7 Monate vor Entbindung.

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.

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Kinder Vorsorge Check

Versicherungen für Lehrer*innen und Kinder

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Krankenversicherung
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Welche Vor-/Nachteile entstehen wenn ich mein Kind in der Beihilfe mitversichere?
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Unsere Experten finden die für Sie beste Lösung.

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Haftpflicht und Unfall
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In Ihren bestehenden Verträge sollte der Nachwuchs aufgenommen werden.
Nutzen Sie die Möglichkeit des kostenfreien Policenchecks.
Wir prüfen alle Klauseln (z.B. Deliktunfähigkeit uvm.)

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Staatliche Förderungen
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Wie erhalte ich für mein Kind mindestens 5.400,- € Riesterzulagen?
Diese und mehr Fragen klären unsere Lehrerspezialisten für Sie

Riester Förderung für Beamte

FRÜHZEITIG ABSICHERN, EIN LEBEN LANG

Eltern, Großeltern oder auch Paten begleiten Kinder bis zur Volljährigkeit und oft darüber hinaus. Finanzielle Absicherung und Vermögensbildung sind sehr relevant, ebenso die Sicherstellung finanzieller Mittel für Ausbildung und Studium. Mit einem Kindersparplan haben Sie in Zeiten niedriger Zinsen einen verlässlichen Plan für lebensbegleitendes Sparen. Entweder als Sparprodukt mit Auszahlung an das Kind zu einem festgelegten Zeitpunkt oder als erster Baustein zur Altersvorsorge des Kindes. Schon ab einem Sparbeitrag von 25 Euro monatlich können Sie starten. Angelegt wird das Geld in den von Ihnen ausgewählten Fonds oder ETFs.

Kindersparplan

Die High-Lights auf einen Blick

INKLUDIERTE LEISTUNGEN
Beitrag
ab 25 Euro im Monat
Garantie
mit oder ohne Beitragsgarantie
Fondauswahl
aus über 100 Fonds oder z.B. das Portfolio "Strategie Nachhaltigkeit" wählen
Extras
Spar-Mit-Option & Cash-to-Go Option
OPTIONAL WÄHLBARER ZUSATZSCHUTZ
Versorger (z.B. Eltern)
Versorgerschutz & BU-Beitragsbefreiung
Zu versorgendes Kind
BU-Option mit Pflegeschutz

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Elterngeld & Co.

Das Wichtigste im Überblick

Ein Beitrag von Felix Böhme, Dipl. Finanzwirt (FH), Gründer und Geschäftsführer von Einfach Elterngeld

1. Was ist eigentlich Elterngeld?

Elterngeld ist eine staatliche Sozialleistung, wenn du nach der Geburt deines Kindes deine
Erwerbstätigkeit zugunsten der Kinderbetreuung einstellst, bzw. einschränkst.
Als Entgeltersatzleistung, vergleichbar mit dem Arbeitslosen- und Krankengeld, unterstützt
dich das Elterngeld nach der Geburt deines Kindes.

 1.1 Was ist Basiselterngeld?

Basiselterngeld ist das „klassische“ Elterngeld. Beiden Elternteilen stehen zusammen 14 Monate Basiselterngeld zu. Die Aufteilung kann beliebig erfolgen, jedoch kann ein Elternteil höchstens 12 Monate (Ausnahme: Alleinerziehende) in Anspruch nehmen. Es müssen mindestens zwei Monate in Anspruch genommen werden. Ein einzelner Monat Elterngeld ist nicht vorgesehen.

Beispiel:
Vater und Mutter sind beide angestellt. Ihr gemeinsames Kind wurde am 23.03.2021 geboren. Sie wählen die "klassische" Aufteilung der Elterngeldmonate, indem die Mutter die ersten zwölf Lebensmonate Elterngeld in Anspruch nimmt und der Vater den 13. und 14. Lebensmonat Elterngeld beansprucht (die sog. Vätermonate).

Das (Netto-)Einkommen der Mutter beträgt 2.093,- EUR, weshalb ihr Elterngeldanspruch 1.360,- EUR (= 65% von 2.093,- EUR) beträgt. Das (Netto-)Einkommen des Vaters beträgt 1.967,- EUR, weshalb sein Elterngeldanspruch 1.278,- EUR (= 65% von 1.967,- EUR) beträgt.

Nach diesen 14 Lebensmonaten des Kindes ist grundsätzlich der Elterngeldanspruch
aufgebraucht (Ausnahme: Inanspruchnahme von Partnerschaftsbonusmonaten).
Basiselterngeld kann nicht über den 14. Lebensmonat des Kindes hinaus in Anspruch
genommen werden (wohl aber Elterngeld Plus oder Partnerschaftsbonusmonate).

1.2 Was ist Elterngeld Plus?

Vorsicht, was nach „mehr Elterngeld“ klingt, entpuppt sich als weniger. Um genau zu sein die Hälfte des Basiselterngeldes. Dafür hat man den Anspruch aber dann doppelt so lang. Man kann also anstatt einem Basiselterngeldmonat zwei Elterngeld Plus Monate nehmen. Durch das Elterngeld Plus ergeben sich mehrere Bezugsoptionen von Elterngeld und damit viele Gestaltungsmöglichkeiten.

Wer sollte Elterngeld Plus beantragen?
Wer länger als ein Jahr seine Erwerbstätigkeit einschränkt und gern sein gesamtes Elterngeld über einen längeren Zeitraum ausgezahlt haben möchte. Das Ganze lohnt sich dann insbesondere für die Eltern, die gemeinsam zur Einkommensteuer veranlagt werden, weil die Versteuerung des Elterngeldes durch Elterngeld Plus auf mehrere steuerliche Veranlagungszeiträume verteilt werden.

Das Besondere an Elterngeld Plus ist, dass man im Gegensatz zum Basiselterngeld ungefähr das hälftige vorgeburtliche Nettoeinkommen dazuverdienen, ohne dass das Elterngeld gekürzt wird. Aber: pauschale Beträge kann man hier nicht einfach so nennen, das „optimale“ Elterngeld Plus Brutto wird in einer komplexen Berechnung ermittelt.

Tipp: Unsere Elterngeldsoftware errechnet das optimale Elterngeld Plus Brutto auf den Cent genau. Mit dem Gutscheincode DIELEHRERBERATER10 bekommst du 10% Rabatt.

1.3 Was sind die Partnerschaftsbonusmonate?

Die Partnerschaftsbonusmonate sind acht weitere Elterngeld Plus Monate (vier pro Elternteil), die man an vier aufeinander folgenden Lebensmonaten des Kindes beanspruchen kann. Um Partnerschaftsbonusmonate erhalten zu können, müssen zwei Voraussetzungen vorliegen:

1. Die allgemeinen Voraussetzungen müssen an vier aufeinanderfolgenden Lebensmonaten bei beiden Elternteilen parallel vorliegen und

2. beide Elternteile müssen in diesem Zeitraum mindestens zu 25 Wochenstunden und dürfen höchsten zu 30 Wochenstunden erwerbstätig sein.

Hier fördert der Gesetzgeber also eine Teilzeiterwerbstätigkeit beider Eltern mit dem Ziel, dass die Betreuung und Erziehung des Kindes von beiden Elternteilen möglichst gleichermaßen übernommen wird.

Du bist dir nicht sicher, welche Bezugsart für deine/eure Familiensituation am Besten ist? Nutze unseren kostenfreien Elterngeldrechner, um verschiedene Bezugsvarianten zu testen.

Wenn du dir nicht sicher bist, stehen wir dir sehr gern im Rahmen unserer persönlichen Elterngeldberatung zur Verfügung, um den besten Bezugszeitraum für deine Situation gemeinsam mit dir zu erörtern. Wir nennen das Optimierungsanalyse.

2. Wer bekommt Elterngeld?

Um Elterngeld zu beantragen, müsst ihr 5 Grundvoraussetzungen erfüllen:

1. Ihr habt euren Wohnsitz oder euren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland
2. Ihr lebt mit eurem Kind im selben Haushalt
3. Ihr betreut und erzieht das Kind selbst
4. Während des Elterngeldbezuges seid ihr maximal mit 30 Wochenstunden erwerbstätig
5. Euer zu versteuerndes Einkommen im Jahr vor der Geburt betrug nicht mehr als 250.000 EUR, bzw. 500.000 EUR (Elternpaare)

Die Grundvoraussetzungen sind also überschaubar.

3. Wie hoch ist das Elterngeld?

Das Elterngeld ersetzt dein Nettoeinkommen aus einem 12-Monats Vergleichszeitraum vor der Geburt zu etwa 65%. Du bekommst mindestens 300€ im Monat, maximal 1.800€ pro Monat.

Welcher 12-Monatszeitraum bei dir zählt, ist genau zu prüfen. Wenn du selbständige Einkünfte hast (auch im Nebenerwerb) gilt das letzte Kalenderjahr vor Geburt.

4. Kann ich beim Elterngeld etwas dazuverdienen?

Auf jeden Fall darfst du während des Elterngeldbezuges etwas dazuverdienen (du darfst sogar bis zu 30 Wochenstunden arbeiten).

Die Frage ist nur: Lohnt sich der Zuverdienst?
Die Berechnung eines Zuverdienstes ist leider sehr komplex. Der Zuverdienst wird nicht einfach vom Elterngeld „abgezogen“, sondern die Elterngeldstelle vergleicht dein vorgeburtliches fiktives Netto-Einkommen mit deinem nachgeburtlichen fiktiven Zuverdienstnetto.

Nehmen wir an, das vorgeburtliche Nettoeinkommen beträgt 1.734,- EUR. Hat man nun einen Zuverdienst von 1.000- EUR netto (fiktives Netto unter Berücksichtigung der Steuer- und Sozialversicherungsabzugsmerkmale des Bemessungszeitraumes) ergibt sich ein Erwerbsverlust von 734,- EUR. Der Erwerbsverlust wird in Höhe der Ersatzrate (65%) ersetzt.

Das Elterngeld in dem Fall würde also 477,10 EUR betragen.

Nun ist aber immer die Herausforderung, das Brutto (bzw. den Gewinn vor Steuern, wenn selbständig) herauszubekommen. Unser Zuverdienstrechner (Bestandteil der Elterngeldsoftware) rechnet dir den Zuverdienst ausgehend vom Brutto aus, was sehr hilfreich bei der Planung deines Elterngeldbezuges sein kann.

Zuverdienst bei Basiselterngeld und Elterngeld Plus
Während das Basiselterngeld keine anrechnungsfreie Zuverdienstgrenze kennt und damit jeder Euro Zuverdienst auch anteilig das Elterngeld verringert, kannst du beim Elterngeld Plus dein hälftiges vorgeburtliches Netto anrechnungsfrei hinzuverdienen, was durchaus lukrativ sein kann. Ein Zuverdienst während Basiselterngeldbezug lohnt sich also in der Regel nicht, weil die Einbußen beim Elterngeld im Vergleich zum Zuverdienst unverhältnismäßig hoch ausfallen.

Unsere Elterngeldsoftware rechnet dir dein „optimales Elterngeld Plus-Brutto“ aus, damit du auf Nummer sicher gehen kannst, dass dein Elterngeld auch nicht gekürzt wird.

5. Wie lange gibt es Elterngeld?

Während einer 100%igen Elternzeit sind gesetzlich pflichtversicherte beitragsfrei weiterhin kranken- und pflegeversichert. Verbeamtete Eltern zahlen in aller Regel ihren Beitrag in der privaten Krankenversicherung während der Elternzeit in voller Höhe weiter, erhalten aber ggf. einen Zuschuss zu den Kosten von der Bezügestelle. Die Beihilfeberechtigung besteht während der Elternzeit weiter.

Bei Angestellten übernimmt der Bund sog. Kindererziehungszeiten für die Rentenversicherung. So als, ob man während der Elternzeit ein monatliches Bruttoarbeitsentgelt von etwa 3.400€ (entspricht dem durchschnittlichen Bruttoarbeitsentgelt in Deutschland) hat. Beamte erhalten vergleichbare ruhegehaltfähige Dienstzeiten.

Achtung: Letzteres gilt jedoch nur für ein Elternteil und nicht für beide Eltern, wenn sie parallel in Elternzeit sind.

Freiwillig gesetzlich versicherte müssen auch während der Elternzeit Beiträge zahlen, bitte wende dich an deine Krankenversicherung, weil hier die individuellen Regelungen deiner Krankenkasse greifen.

7. Muss ich Elterngeld versteuern

Elterngeld wird zwar steuerfrei ausgezahlt, unterliegt jedoch, wie Mutterschaftsgeld, Krankengeld, Arbeitslosengeld I, Kurzarbeitergeld, etc. dem sog. Progressionsvorbehalt in der Einkommensteuer. Das bedeutet, dass deine Progressionseinkünfte (Elterngeld, etc.) deinen individuellen Einkommensteuersatz nachträglich erhöhen. Dadurch kann es vereinzelt zu Steuernachzahlungen kommen.

Tipp: Verheiratete sollten, um auf Nummer sicher zu gehen, während der Elternzeit die Steuerklassenkombination IV/IV wählen, um genug Einkommensteuer vorauszuzahlen.


Hinweis: Wer über 410€ Progressionseinkünfte pro Kalenderjahr erhält, muss eine Einkommensteuererklärung abgeben. Die Finanzämter kommen ggf. erst Jahre später auf euch zu und fordern die Steuererklärung an. Um hier nicht überrascht zu werden, empfiehlt sich, bereits frühzeitig die Einkommensteuer probezurechnen und ggf. gleich einzureichen.

Video Tipp: In diesem Video erfährst du, was beim Elterngeld bei der Steuererklärung beachtet werden muss.

8. Wann sollte ich mich mit Elterngeld beschäftigen?

Wie bei der Hebammensuche gilt hier, besser zu früh als zu spät. Wenn du dich rechtzeitig mit dem Thema beschäftigst, kannst du die Höhe des Elterngelds verbessern. Viele Eltern beschäftigen sich tatsächlich schon vor der Schwangerschaft selbst mit dem Thema, was stellenweise durchaus sinnvoll sein kann.

9. Wann beantrage ich Elterngeld?

Du kannst Elterngeld erst nach der Geburt des Kindes beantragen, weil erst dann Geburtsdatum und Name des Kindes „feststehen“. Überdies liegen die anspruchsbegründenden Unterlagen meist erst ca. zwei bis drei Wochen nach der Geburt vor (Geburtsurkunde, Mutterschaftsgeldbescheinigungen, Arbeitgeberbescheinigungen, etc.).

10. Wo beantrage ich Elterngeld?

Das Elterngeld beantragst du bei der Elterngeldstelle deines Wohnsitzes. Du findest die die Kontaktangaben online. Das Elterngeld musst du auf den offiziellen Formblättern schriftlich (Fax und E-Mail sind nicht zulässig) beantragen. Eine digitale Lösung gibt es derzeit noch nicht. Die Bearbeitungsdauer liegt meist zwischen 6 und 10 Wochen. Allerdings gibt es hier regional leider starke Unterschiede.

11. Tipps, die dein Elterngeld erhöhen

Als Angestellte/r solltest du deine Bruttobezüge (laufend und pauschal versteuerten Lohnbestandteile) im sog. Bemessungszeitraum (das ist der 12 Monats-Vergleichszeitraum, der die Höhe deines Elterngeldes bestimmt) möglichst erhöhen. Dafür kannst du folgendes machen:
1. Verzichte (soweit möglich) auf Entgeltumwandlungen in diesem Zeitraum.
2. Verteile Einmalzahlungen auf die einzelnen Monate um 3. Handle Lohnerhöhungen (wenn auch zeitweise) aus. 4. Lasse dir Überstunden auszahlen, statt sie abzufeiern. Diese Tipps sind natürlich nur von Bedeutung, wenn man den Höchstbetrag von 1.800€ Basiselterngeld noch nicht erreicht hat.

12. 3 Fehler, die viele Eltern machen

1. Lebensmonatsprinzip nicht beachtet
Das Elterngeld wird für Lebensmonate des Kindes bewilligt. Wenn dein Kind also zum 20. des Monats geboren wird, dauern die Lebensmonate vom 20. zum 19. des Folgemonats. Insbesondere bei der Beantragung der Elternzeit solltest du das Lebensmonatsprinzip beachten.
Wenn du deine Elternzeit abweichend vom Lebensmonatsprinzip beantragst, durchläufst du zwangsläufig drei Zeitabschnitte:

1. mit Elterngeld und Gehalt
2. nur Elterngeld
3. weder Gehalt noch Elterngeld

In diesem Moment wird dir das Elterngeld aufgrund des Zuverdienstes sehr wahrscheinlich gekürzt. Im schlimmsten Fall fällst du sogar komplett aus dem Anspruch, weil du ggf. durchschnittlich mehr als 30 Wochenstunden arbeiten warst.

2 Geldwerte Vorteile im Gehalt und keine Gedanken gemacht
Wenn du einen Dienstwagen gestellt bekommst, eine Dienstwohnung hast oder andere geldwerte Vorteile erhältst, sind diese zunächst elterngeldrelevant. Ob man diese im Bezugszeitraum noch weiter bekommen möchte, sollte man sich gut durchrechnen, denn sie vermindern das Elterngeld.

3 Gesellschafter-Geschäftsführer, PV-Anlage und Mitunternehmer
Wenn du (Gesellschafter-)Geschäftsführer bist, eine Photovoltaikanlage betreibst oder Mitunternehmer einer Personengesellschaft bist und dich vorher nicht informierst, kannst du richtig „auf die Nase fallen“. Hier gibt es stellenweise so viele Besonderheiten, dass eine umfassende Beratung sehr wichtig ist. Oft gibt es hier sehr viel Gestaltungspotential, welches du schlichtweg liegen lässt, wenn du deine Möglichkeiten nicht kennst.

13. Fazit und Gutscheine

Elterngeld ist eine wichtige Hilfe für Familien. Leider sind die Regelungen sehr komplex. Am besten lässt du vorher dazu beraten! Weitere Infos, Videos, Rechner findest du unter https://einfach-elterngeld.de

Mit dem Gutscheincode DIELEHRERBERATER10 bekommst du 10% Rabatt auf die Elterngeldsoftware.

Mit dem Gutscheincode DIELEHRERBERATER5 bekommst du 5% Rabatt auf unsere persönlichen Beratungsangebote.

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