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Staatliche Förderung

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staatliche Förderung für Referendare

mehr Geld im Referendariat

Das Geld ist knapp im Referendariat? Sie möchten wissen, was für Zuschüsse oder Förderungen es gibt? Beim Wechsel vom Studenten zum Referendar sollten Sie Ihre Ansprüche kennen. Ein kleiner Auszug aus den Fördermöglichkeiten: Vermögenswirksame Leistungen, Beihilfe, Riester-Förderung, Wohngeld, Steuervorteile uvm.. Unsere Lehrerspezialisten erklären Ihnen wie Sie diese in Anspruch nehmen und worauf Sie achten müssen. 

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Vermögenswirksame Leistungen

einfach erklärt

Was sind VWL?

Welche Form der Geldanlage ist die attraktivste? Ohne Zweifel ist es sehr attraktive wenn nicht Sie die Beiträge alleine bezahlen, sondern beispielsweise Ihr Dienstherr oder der Bund mit einzahlen, Sie aber dennoch später als Berechtigter über das gesamte angesammelte und verzinste Vermögen verfügen können.

Eine solche Form der Geldanlage bietet Ihnen die so genannten Vermögenswirksamen Leistungen neben der Riester-Rente, abgekürzt wird diese häufig mit VWL oder auch einfach nur VL.

Vermögenswirksame Leistungen sind Geldleistungen, die vom Arbeitgeber bezahlt werden und das entweder auf freiwilliger Basis oder aufgrund von entsprechenden Regelungen in bestehenden Tarifverträgen. Auf Grundlage des Fünften Vermögensbildungsgesetzes werden unter Umständen auch noch staatliche Förderungen in Form der Arbeitnehmersparzulage oder der Wohnungsbauprämie fällig. 

Erhalten alle Lehrer*innen VWL?

Der Zuschuss des Dienstherren für Referendare*in wird je Bundesland unterschiedlich geregelt. In vielen Bundesländern beträgt dieser im Referendariat 13,29 € monatlich.

In vielen Fällen lassen sich die Zuschüsse des Dienstherren noch mit einer weiteren Förderung vom Bund kombinieren. So kann es möglich sein, dass Sie neben den 13,29 € noch weitere 9% als Arbeitnehmersparzulage erhalten.

Die folgenden Vertragsmöglichkeiten stehen zur Auswahl:

  • Bausparvertrag
  • Banksparplan
  • Fondssparpläne
  • Rentenversicherung

Gerne prüfen wir im Rahmen unseres kostenlosen Förderchecks Ihrer individuelle Situation und berechnen Ihnen alle Vorteile.

 

Fragen zum Thema VWL

Fragen zum Thema VWL offen geblieben? Oder benötigen Sie genauere Informationen zu Ihrem Bundesland und Fragen beim ausfüllen der Formulare?
Im Rahmen unseres kostenlosen Förderchecks finden wir die passende Lösung. 

Riesterrente für Referendare

Profitieren Sie auch als Lehramtsanwärter*in oder Studienreferendar*in von der Riester Förderung. 
Für die volle Riester-Förderung, sparen Sie vier Prozent Ihres Bruttoeinkommens aus dem Vorjahr in einen Riestervertrag. Ihre Grundzulage beträgt 175 Euro pro Jahr. Zudem gibt es für jedes Kind, das vor 2008 geboren ist, eine Zulage von 185 Euro und für Kinder, die ab 2008 geboren sind, in Höhe von jeweils 300 Euro pro Jahr. Die Zulage wird direkt durch den Bund in Ihren Vertrag gezahlt.

Doch es gibt noch mehr Vorteile: Alle Beiträge bis zu 2.100,- € pro Jahr können Sie als Sonderausgabe von der Steuer absetzen. 

Profitieren Sie allein in Ihrem Referendariat von mindestens 350,- € staatlicher Förderung.

Gerne berechnen unsere Lehrerspezialisten Ihre mögliche staatliche Förderung kostenlos für Sie. 

jetzt zum Fördercheck

Steuertipps im Referendariat

Wieviel Steuern zahle ich im Referendariat?

Von Abschreibung bis Zusatzeinkünfte mit den richtigen Steuertricks ist Steuern sparen gar nicht so schwer. Wir verraten Ihnen 3 legale Tricks wie Sie im Referendariat Steuern sparen können.

Fahrtkosten

Für den Weg zur Schule entstehen Ihnen Fahrtkosten. Diese können über die Entfernungspauschale von der Steuer abgesetzt werden, auch Pendlerpauschale genannt. Für Ihre Wege zwischen Wohnung und Schule können Sie 0,30 Euro für jeden vollen Kilometer der Entfernung von der Steuer absetzen. Belege sind nicht erforderlich.

Ab 2021 gilt für Fernpendler ab dem 21. Entfernungskilometer eine höhere Entfernungspauschale: von 2021 bis Ende 2023: 35 Cent und ab 2024 bis 2026: 38 Cent. Für die ersten 20 Kilometer können auch Fernpendler nur 30 Cent absetzen. Die erhöhte Entfernungspauschale gewährt der Fiskus, weil die Einführung eines CO2-Preises ab 2021 zu höheren Spritpreisen führt. Das belastet insbesondere Autofahrer, die längere Wegstrecken zur Arbeit haben.

Mit der Pendlerpauschale können sie Ihre Kosten für für den Arbeitsweg zur Schule steuerlich geltend machen. Dieser Weg muss nicht immer der kürzeste sein. Ein Umweg kann sich lohnen – zeitlich und finanziell. Sollten Sie einen längeren und offensichtlich verkehrsgünstigeren Weg tatsächlich regelmäßig nutzen, können Sie auch diesen angeben. Die alte Vorgabe, dass dabei mindestens 20 Minuten Zeit gespart werden muss, gilt nach neusten Urteilen nicht mehr.  Vielmehr ist im Zweifel der Einzelfall zu prüfen und beispielsweise die Ampelschaltung zu beachten (BFH-Urteile vom 16. November 2011, VI R 19/11 und VI R 46/10). Rechenbeispiel: Längerer Fahrweg: 8 km Zeitersparnis: 15 Minuten 220 Arbeitstage pro Jahr Höhere Werbungskosten: 528 Euro

 Telefon und Internetkosten

Zusätzlich zu den kosten eines eventuellen Arbeitszimmers (geht auch ohne) können Sie Ihre Telefon- und Internetkosten absetzen. Dabei gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder Sie nutzen eine Pauschale und geben 20 % pauschal und bis zu 20 € monatlich an, wobei diese Grenze nicht für einmalige Aufwendungen wie Reparaturen oder Anschaffung gilt. Oder Sie machen über einen Einzelkostennachweis höhere Beträge geltend. Dieser Aufwand lohnt sich aber nur, wenn Sie wirklich viel beruflich telefonieren.

Umzugskosten

Wenn Sie aus beruflichen Gründen umziehen, können Sie Ihre Aufwendungen als Werbungskosten absetzen - analog Fahrtkosten, Arbeitszimmer oder Ihrem Computer. Diese Situationen gelten als berufliche Anlässe für den Umzug:

  • Umzug wegen erstmaligen Antritts einer neuen Arbeitsstelle, wegen eines Arbeitsplatzwechsels oder einer Versetzung
  • Umzug in Zusammenhang mit einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung
  • Durch den Umzug verringert sich die tägliche Fahrzeit (Hin- und Rückfahrt) um mindestens 1 Stunde, wobei eine tägliche Wegzeit verbleibt, wie sie im Berufsverkehr als normal angesehen wird. Bei Ehegatten dürfen die eingesparten Zeiten nicht zusammengerechnet werden.
  • Der Umzug erfolgt aus ganz überwiegendem Interesse des Arbeitgebers, z. B. bei Bezug einer Dienstwohnung bei Dienstantritt bzw. Auszug aus einer Dienstwohnung nach Renteneintritt.

Steht die berufliche Veranlassung eines Umzugs aufgrund einer mindestens einstündigen Fahrzeitverkürzung fest, so treten private Begleitumstände - wie Heirat oder erhöhter Wohnbedarf wegen der Geburt eines Kindes - in den Hintergrund.

Diese und mehr Vorteile erfahren Sie in unseren Steuertipps für das Referendariat. Fragen Sie hierzu in der Beratung Ihren persönlichen Lehrerspezialisten. 

Versicherungen & Geldanlage

Deine finanzielle Perspektive 

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Krankenversicherung
Gesetzlich oder Privat?

Kann ich mir als Referendar*in aussuchen, wie ich mich krankenversichern will?
Welche Unterschiede gibt es? Und was genau ist die Beihilfe?
Unsere Experten beantworten all Ihre Fragen und finden das für Sie beste Angebot.

zur Beratung

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Dienstunfähigkeit
Ein Thema für Referendar*innen?

Es kann jeden treffen! Ein Unfall, eine schwere Erankung - und plötzlich können Sie nicht mehr arbeiten. Niemand möchte das erleben, aber für den Ernstfall können Sie mit einer Dienstunfähigkeitsversicherung vorsorgen.

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Privat & Diensthaftpflichtversicherung
Auf der sicheren Seite

Eine private Haftpflichtversicherung sollte jeder haben. Als Referendar*in sichern Sie mit einer Diensthaftpflichtversicherung weitere Risiken ab, die den privaten Schutz übersteigen - z. B. den Verlust eines Schulschlüssels.

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Unfallversicherung
Ein stark unterschätztes Risiko

Die Unfallversicherung bietet Ihnen Schutz bei Folgen von Unfällen, die im täglichen Leben, in der Freizeit, auf Reisen, im Verkehr oder im Haushalt passieren. Beugen Sie finanziellen Schwierigkeiten nach einem Unfall vor.

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Geldanlage
(staatliche Förderungen für Referendare)

Sie möchten wissen, was für Zuschüsse oder Förderungen es gibt? Beim Wechsel vom Studenten zum Referendar sollten Sie Ihre Ansprüche kennen. Unsere Lehrerberater helfen Ihnen gerne.

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Feedback

Das sagen unsere Kunden

Pierre Bruns vor einem Monat

Vielen Dank für die Beratung zur Krankenversicherung und Dienstunfähigkeitsrente. Meine Erwartung an die neutrale und objektive Beratung von DieLehrerBerater.de wurden bei weitem übertroffen! Daher an dieser Stelle wirklich ein „dickes Lob“ und verdiente 5 Sterne! Insbesondere Herrn Hogger und Herrn Clemens möchte ich ausdrücklich für Ihre Geduld und Professionalität danken, da die Beratung und die Vermittlung sehr angenehm und reibungslos verlief.

Olivia GUTMANN vor 8 Monaten

Ich fühle mich super kompetent und Kundenorientiert beraten. Die Erreichbarkeit der Berater ist super, man bekommt sehr schnell eine Rückmeldung und mir wurde immer eine für mich optimale Lösung aufgezeigt. Ich bin sehr zufrieden und würde diese Adresse jedem angehenden Lehrer / jeder angehenden Lehrerin empfehlen.

Celina vor 9 Monaten

Ursprünglich bin ich in Kontakt mit den Lehrerberatern gekommen, weil ich mich vor Beginn des Referendariats von Organisatorischem völlig erschlagen und nicht in der Lage gefühlt habe, mir eigenständig einen Überblick zu verschaffen. Da waren die Lehrerberater Gold wert! Die Lehrerberater haben mich aber nicht nur im Rahmen meiner Ausbildung unterstützt: Mittlerweile habe ich eine feste Stelle und konnte bei allen daher notwendigen Umstellungen auf die Unterstützung der Lehrerberater zählen. E-Mail-Anfragen werden immer freundlich, schnell und gewinnbringend beantwortet!