Steuertipps im Referendariat
Wieviel Steuern zahle ich im Referendariat?
Von Abschreibung bis Zusatzeinkünfte mit den richtigen Steuertricks ist Steuern sparen gar nicht so schwer. Wir verraten Ihnen 3 legale Tricks wie Sie im Referendariat Steuern sparen können.
Fahrtkosten
Für den Weg zur Schule entstehen Ihnen Fahrtkosten. Diese können über die Entfernungspauschale von der Steuer abgesetzt werden, auch Pendlerpauschale genannt. Für Ihre Wege zwischen Wohnung und Schule können Sie 0,30 Euro für jeden vollen Kilometer der Entfernung von der Steuer absetzen. Belege sind nicht erforderlich.
Ab 2021 gilt für Fernpendler ab dem 21. Entfernungskilometer eine höhere Entfernungspauschale: von 2021 bis Ende 2023: 35 Cent und ab 2024 bis 2026: 38 Cent. Für die ersten 20 Kilometer können auch Fernpendler nur 30 Cent absetzen. Die erhöhte Entfernungspauschale gewährt der Fiskus, weil die Einführung eines CO2-Preises ab 2021 zu höheren Spritpreisen führt. Das belastet insbesondere Autofahrer, die längere Wegstrecken zur Arbeit haben.
Mit der Pendlerpauschale können sie Ihre Kosten für für den Arbeitsweg zur Schule steuerlich geltend machen. Dieser Weg muss nicht immer der kürzeste sein. Ein Umweg kann sich lohnen – zeitlich und finanziell. Sollten Sie einen längeren und offensichtlich verkehrsgünstigeren Weg tatsächlich regelmäßig nutzen, können Sie auch diesen angeben. Die alte Vorgabe, dass dabei mindestens 20 Minuten Zeit gespart werden muss, gilt nach neusten Urteilen nicht mehr. Vielmehr ist im Zweifel der Einzelfall zu prüfen und beispielsweise die Ampelschaltung zu beachten (BFH-Urteile vom 16. November 2011, VI R 19/11 und VI R 46/10). Rechenbeispiel: Längerer Fahrweg: 8 km Zeitersparnis: 15 Minuten 220 Arbeitstage pro Jahr Höhere Werbungskosten: 528 Euro
Telefon und Internetkosten
Zusätzlich zu den kosten eines eventuellen Arbeitszimmers (geht auch ohne) können Sie Ihre Telefon- und Internetkosten absetzen. Dabei gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder Sie nutzen eine Pauschale und geben 20 % pauschal und bis zu 20 € monatlich an, wobei diese Grenze nicht für einmalige Aufwendungen wie Reparaturen oder Anschaffung gilt. Oder Sie machen über einen Einzelkostennachweis höhere Beträge geltend. Dieser Aufwand lohnt sich aber nur, wenn Sie wirklich viel beruflich telefonieren.
Umzugskosten
Wenn Sie aus beruflichen Gründen umziehen, können Sie Ihre Aufwendungen als Werbungskosten absetzen - analog Fahrtkosten, Arbeitszimmer oder Ihrem Computer. Diese Situationen gelten als berufliche Anlässe für den Umzug:
- Umzug wegen erstmaligen Antritts einer neuen Arbeitsstelle, wegen eines Arbeitsplatzwechsels oder einer Versetzung
- Umzug in Zusammenhang mit einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung
- Durch den Umzug verringert sich die tägliche Fahrzeit (Hin- und Rückfahrt) um mindestens 1 Stunde, wobei eine tägliche Wegzeit verbleibt, wie sie im Berufsverkehr als normal angesehen wird. Bei Ehegatten dürfen die eingesparten Zeiten nicht zusammengerechnet werden.
- Der Umzug erfolgt aus ganz überwiegendem Interesse des Arbeitgebers, z. B. bei Bezug einer Dienstwohnung bei Dienstantritt bzw. Auszug aus einer Dienstwohnung nach Renteneintritt.
Steht die berufliche Veranlassung eines Umzugs aufgrund einer mindestens einstündigen Fahrzeitverkürzung fest, so treten private Begleitumstände - wie Heirat oder erhöhter Wohnbedarf wegen der Geburt eines Kindes - in den Hintergrund.
Diese und mehr Vorteile erfahren Sie in unseren Steuertipps für das Referendariat. Fragen Sie hierzu in der Beratung Ihren persönlichen Lehrerspezialisten.