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Freiwillig versichert

einfach erklärt

Privat oder gesetzlich krankenversichert? In vielen Fällen haben Sie eine Wahl. Liegt Ihr Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze können Sie sich als Angestellte*r für die PKV entscheiden. Auch Beamte*innen und Selbstständige haben freie Wahl zwischen der PKV und der GKV. Entscheiden Sie sich für die gesetzliche Krankenversicherung, zählen Sie als freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse versichert.

Wichtiger Hinweis

Bei einem Wechsel von der Pflichtmitgliedschaft in die freiwillige Versicherung haben Sie 14 Tage Sonderkündigungsrecht. Ein paar Beispiele hierzu: Student*in - Start als Referendar*in, Angestellte Lehrer*in - Beamter*in auf Probe

Bei Unsicherheiten einfach Frage stellen und keine Fristen versäumen.