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Kranken­versicherung

für Referendare und Lehramtsanwärter

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Im Referendariat gut versorgt

Krankenversicherung für Lehramtsanwärter und Referendare

Als Referendar (Beamter auf Widerruf) genießen Sie besondere Vorteile: Vom Dienstherren erhalten Sie im Falle einer Krankheit sogenannte Beihilfeleistungen (Beihilfe) für entstandene Kosten.

Die Höhe Ihrer Beihilfe ist im Beihilferecht Ihres Bundeslandes geregelt. Die unterschiedlichen Beihilfeverordnungen der jeweiligen Länder und die des Bundes regeln das Beihilferecht. Über die Beihilfe wird allerdings nur ein Teil der Krankheitskosten abgedeckt. Der Beihilfebemessungssatz beträgt im Regelfall 50 % der ärztlichen Rechnung. Bei der in eigenen Bundesländern geltenden pauschalen Beihilfe wird hingegen der monatliche Beitrag der Krankenkasse, zu 50 % erstattet. 

Welches für Sie die passende Beihilfeart ist (pauschale oder individuelle Beihilfe), klären wir gemeinsam in einem persönlichen Beratungsgespräch.

Die Restkosten, welche nicht durch die Beihilfe abgedeckt sind  (Ihre Versorgungslücke), können Sie mit einer Krankenversicherung für Referendare absichern und der Versicherungspflicht nachkommen.  

Über einen Beihilfeergänzungstarif können Sie auch Leistungen welche nicht in der Beihilfe berücksichtigt werden zu 100 Prozent über die Krankenversicherung für Referendare versichern.

Beihilfeberechtigt sind Sie, wenn und solange Sie zum Beispiel Dienstbezüge, Amtsbezüge oder Anwärterbezüge erhalten.

Vergleich für Referendare anfordern

Was ist Beihilfe?

Beihilfe im Referendariat schnell und einfach erklärt!

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Beihilfe
Der Zuschuss vom Land

Beihilfe ist ein Zuschuss für Beamte vom Land. Das Land beteiligt sich bei ärztlichen Behandlungen an den Kosten des Beamten. Im Regelfall bekommen Beamte 50% Ihrer Arztkosten über die Beihilfe erstattet.

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Krankenversicherung
Der Anteil der PKV

Für die Kosten welche die Beihilfe nicht bezahlt, benötigen Sie eine Krankenversicherung. Diese kommt für die anderen 50% der Kosten auf. So dass Sie auf keinen Kosten Sitzen bleiben.

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Restkosten
Beihilfeergänzung

Bestimmte Leistungen werden von der Beihilfe allerdings nicht erstattet oder nur teilweise. Zum Beispiel Rechnungen aus dem Ausland, Zahnarzt, Heilpraktiker. Den fehlenden Teil können Sie einfach über Ihre Krankenkasse mitversichern.

Die Aufteilung der Krankheitskosten im Referendariat

zwischen Beihilfe und der Krankenversicherung

    Wie viel Beitrag zahlt ein Referendar für seine Krankenversicherung?

    Das Beispiel gilt für ledige Referendare in Baden-Württemberg

    Private Krankenversicherung

    In der privaten Krankenversicherung ist der Beitrag (für Lehramtanwärter, Studienreferendare, Beamte auf Widerruf) von vielen unterschiedlichen Faktoren abhängig. z.B. dem Eintrittsalter, dem Gesundheitszustand, dem Leistungsumfang.

    Für eine 27 Jährige Referendarin liegt der monatlich Beitrag bei ca.

    70,- bis 110,- €

    In diesem Beitrag sind aber schon viele Zusatzleistungen, welche mann in einer gesetzlichen Krankenversicherung ergänzen müsste inbegriffen. z.B. Wahlleistungen, Ein-/Zweibettzimmer, Zahnersatz, Heilpraktiker und Sehhilfen. Über die Beamtenöffnungsklausel können wir ihnen eine 100% Annahmegarantie für die private Krankenversicherung zusichern.

    Beamter auf Widerruf – gesetzliche Krankenversicherung

    In der gesetzlichen Krankenversicherung ist der Beitrag von Ihrem Einkommen abhängig.

    Die gesetzliche Krankenversicherung wird mit der pauschalen Beihilfe, um 50% im Beitrag reduziert.
    (Die pauschale Beihilfe gibt es nicht in allen Bundesländern! z.B. Bayern)

    Beitragsübersicht im Referendariat je nach Besoldung mit pauschaler Beihilfe:

    145,- bis 160,- €

    Um einen vergleichsweise ähnlichen Versicherungsschutz wie in der privaten Krankenversicherung zu erhalten, müssten Sie aber noch eine Zusatzversicherungen abschließen. Wie z.B. Wahlleistungen, Ein-/Zweibettzimmer, Zahnersatz, Heilpraktiker und Sehhilfen.

    10 Klauseln

    Worauf kommt es in der Krankenversicherung für Referendare an

    Insgesamt vergleichen wir weit über 100 Leistungspunkte und über 500 Tarife für Ihre neue Krankenversicherung im Referendariat. Da es eine große Anzahl von Versicherern und Tarifangeboten gibt, lohnt sich ein Vergleich immer. Gemeinsam passen wir Ihre neue Krankenversicherung individuell an Ihre Wünsche an. Beispielhaft haben wir Ihnen hier 10 Leistungsfragen zusammengestellt. Ihr Wunsch-Leistungspunkt nicht dabei? Jetzt Berater Fragen!

    FRAGEN AN IHREN VERSICHERUNGSSCHUTZ
    Weltweiter Versicherungsschutz
    Über welchen Zeitraum?
    Unterbringung + Behandlung
    1 Bett Zimmer? Chefarzt? Kürzung Beihilfe?
    Zahnbehandlung
    Und was ist mit Zahnersatz?
    Ärztliche Leistungen
    bis zum Höchsatz?
    Sehhilfen
    Brille und Kontaktlinsen?
    Heilpraktiker
    sonstige Alternativmedizin (z.B. Akkupunktur)
    Selbstbeteiligung?
    0,- € ?
    Vorsorgeuntersuchungen
    Wie bei der gesetzlichen?
    Bonusleistungen
    Fitnessstudio uvm?
    Beitragsrückerstattung
    Bei Leistungsfreiheit?

    Frage stellen

    Welche Leistungen gibt es in der privaten Krankenversicherung im Referendariat?

    Krankenversicherung_Referendariat_Arztbehandlung
    Arztbehandlung
    Haus- & Facharzttermine

    Sind ambulante Behandlungen versichert?

    In der privaten Krankenversicherung sind in den Beamtentarifen ambulante Arzttermine mit abgedeckt. Es gibt hier aber auch Versicherer mit einigen Einschränkungen. z.B. Eigenanteile, Überweisungsbeleg bei Facharzttermin erforderlich?, uvm.

    Krankenversicherung-Referendariat leistungen medikamente
    Medikamente
    Worauf muss ich achten?

    Medikamente & Verbansmittel

    Medikamente und Verbandsmittel sollte Ihre Krankenversicherung bezahlen. Je nach Tarif kann es einen Eigenanteil geben. Zusätzlich sollten Sie darauf achten, dass Ihr Vertrag keine Generikaklausel enthält. Mehr zu diesem Thema finden Sie in unserem Blog-Beitrag “Vorsicht Billig-Tarife worauf es ankommt”

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    Brille & Kontaktlinsen
    Werden sie erstattet?

    Brille & Kontaktlinsen

    Die meisten privaten Krankenversicherungen für Beamte kennen eine Sehilfenleistung. Es gibt hier aber viel zu beachten. Bis zu welcher Summe wird die Sehhilfe erstattet und wie oft? Die Beihilfe kennt hier einige Einschränkungen. Unser Tipp: Lassen Sie sich kostenfrei von uns beraten. Wir finden sicher den passenden Versicherungsschutz für Sie.

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    Heilmittel
    Physiotherapie und Krankengymnastik

    Heilmittel

    Leistungen wie Krankengymnastik, Physiotherapie und medizinische Massagen sind in Ihrer Krankenversicherung unter den sogenannten Heilmitteln mitversichert. Auch hier gibt es in einigen Tarife Einschränkungen. Mehr zu diesem Thema finden Sie in unserem Blog-Beitrag “Vorsicht Billig-Tarife worauf es ankommt”

    Krankenversicherung-Referendariat leistungen hilfsmittel
    Hilfsmittel
    Krücken, Rollstuhl und vieles mehr

    Worauf muss ich achten?

    Hilfsmittel sollen Ihnen das Leben erleichtern, wenn es durch Krankheit oder Behinderung beeinträchtigt ist. Im besten Fall gleichen Hilfsmittel eine Behinderung aus oder erleichtern zumindest den Umgang damit. Hier sollten Sie darauf achten das Ihr Tarif einen “offenen Hilfsmittelkatalog” führt.

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    Alternative Heilmedizin
    Brauche ich eine Zusatzversicherung?

    Habe ich hier hohe Eigenanteile?

    Alternative Heilmethoden wie z.B. Homöopathie und Akkupunktur oder auch Heilpraktiker Behandlungen können bei den meisten privaten Beamtentarife auf Wunsch integriert werden.

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    Krankenhaus
    Alles nach Ihren Wünschen

    Leistungen im Krankenhaus

    Im Krankenhaus profitieren Sie von einem Umfangreichen Versicherungsschutz. Falls vereinbart haben Sie Anspruch auf ein Ein-/Zweibettzimmer, freie Arztwahl (Chefarzt und Spezialisten). Zusätzlich haben Sie gegenüber gesetzlich versicherten, den Vorteil das Sie keinen Eigenanteil bezahlen müssen.

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    Zahnbehandlung
    Ihr Lächeln ist unbezahlbar

    Brauche ich eine Zahnzusatzversicherung?

    In den meisten Tarifen ist sowohl eine Leistung für die Zahnbehandlung als auch den Zahnersatz vorgesehen. Aber auch hier gibt es viel kleingedrucktes zu beachten. Ist Ihr Versicherungsschutz für Zahnersatz begrenzt in den ersten Jahren? Entfällt diese Begrenzung bei Unfall? wird die professionelle Zahnreinigung bezahlt? Muss ich ein Bonusheft führen?

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    Beitragsrückerstattung
    Ihr Bonus wenn Sie gesund bleiben

    Wie bekomme ich sie?

    Viele Krankenversicherungen kennen eine Beitragsrückerstattung wenn Sie das ganze Jahr gesund geblieben sind.
    Lassen Sie sich durch unser Team beraten, denn auch hier kommt es auf das kleingedruckte an.
    So gibt es Versicherer die bereits ab der ersten Rechnung keine Rückerstattung zahlen oder aber auch Versicherer die trotz der abgerechneten Vorsorgerechnungen einen Teil Ihrer Beiträge rückerstatten.

    Beihilfe im Referendariat: Definition, Unterschiede & Antrag

    Gut zu wissen

    Was versteht man unter der individuellen Beihilfe?

    Der Staat unterstützt seine Referendare, Lehramtsanwärter (Beamte auf Widerruf) und Beamte sowie deren Familienmitglieder finanziell im Krankheits-, Geburts-, Pflege- und Todesfall. Dieser Zuschuss wird Beihilfe genannt. Die Beihilfebemessungssätze werden prozentual gewährt. Das sind 50 bis max. 85 Prozent der beihilfefähigen Aufwendungen. Die Höhe des Beihilfebemessungssatzes unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland und ist abhängig vom Familienstand. Damit Sie nicht auf den Restkosten sitzen bleiben, schützt Sie die private Krankenversicherung mit speziellen Beihilfe-Tarifen (Restkostenversicherung).

    Welche Unterschiede gibt es zwischen den Bundesländern?

    Jedes Bundesland hat seine eigenen Beihilfevorschriften. Auch zwischen Bund und Ländern gibt es große Unterschiede. Das heißt, es gelten unterschiedliche Beihilfebemessungssätze. Außerdem unterscheiden sich auch die beihilfefähigen Aufwendungen. Das Beihilferecht des Bundes ist in der Bundesbeihilfeverordnung geregelt.

    Jetzt kostenlose Onlineberatung mit wenigen Klicks buchen

    Kostenlos, (orts-)unabhängig und trotz Online-Beratung extrem persönlich! Nach Absenden des Formulars werden wir uns zeitnah zur gemeinsamen Terminabstimmung mit Ihnen in Verbindung setzen.

    In wenigen Schritten zur Krankenversicherung

    Anonyme Risikoprüfung für Referendare

    1 | Ausfüllen des Online-Formulars

    Nach Absenden des Formulars erhalten Sie von uns eine Bestätigung über den Eingang Ihrer Risikovoranfrage. Diese wird durch unsere Risikoprüfer vorgeprüft. Sollten im Rahmen dieser Vorprüfung Rückfragen auftauchen (z.B. zu bestimmten Diagnosen), werden wir mit Ihnen per Telefon oder E-Mail in Kontakt treten. Daher bitten wir Sie in den nächsten Tagen regelmäßig Ihre Emails zu checken.

    2 | Übermittlung an die Versicherer

    Nach dieser Vorprüfung wird Ihre Risikovoranfrage an die Versicherer übermittelt. Wir werden anschließend viele Telefonate mit den Risikoprüfern der Gesellschaften führen und für Sie die bestmöglichen Konditionen aushandeln. Da die annonyme Risikovoranfrage bei einigen Versicherern bis zu 14 Arbeitstage dauern kann, bitten wir um etwas Geduld.

    3 | Angebotserstellung und Beratung

    Nach Abschluss der Risikovoranfrage erstellen wir Ihre individuellen Angebote. Welche wir nun gemeinsam mit Ihnen besprechen (Persönlich oder als Online Beratung) und passen der Versicherungsschutz gemäs Ihren Wünschen und Ihrem Bedarf an.

    4 | Antragsstellung und Policenprüfung

    Sobald Ihnen das verbindliche Angebot zusagt, können wir nun gemeinsam den Antrag stellen. Sobald der Versicherer Ihren Versicherungsschutz bestätigt hat, prüfen wir Ihre Versicherungspolice.

    PKV Gesellschaften

    Allianz
    DBV
    R V
    VKB
    hallesche
    Alte Oldenburger
    dkv
    Concordia
    universa
    continentale
    muenchenerverein
    inter
    sdk
    ukv

    und 75 weitere Krankenversicherungen