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Dienstunfähigkeit

Ein Thema für Student*innen?

Worum geht es?

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Berufs- und Dienstunfähigkeitsversicherung

Schon jetzt ein Thema?

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) kann für Student*innen sinnvoll sein. Allerdings nur dann, wenn Sie die richtige Variante abschließen.

Die Versicherung sollte passend zu Ihrem späteren Berufsziel ausgewählt werden. Als Lehrer*in werden Sie beispielsweise nicht offiziell “berufsunfähig”, sondern “dienstunfähig”. Was das heißt, legt das Bundesbeamtengesetz in Paragraph 44 fest. Wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt werden, kann ein Beamter demnach bereits, wenn er infolge einer Erkrankung innerhalb von sechs Monaten mehr als drei Monate nicht arbeiten konnte und innerhalb weiterer sechs Monate keine Aussicht auf Besserung besteht.

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Ihre Versorgungsansprüche

Als Student*in sind Sie noch nicht für den Fall einer Berufs- oder Dienstunfähigkeit abgesichert. Damit Sie im Leistungsfall nicht im Regen stehen, sollten Sie hier frühzeitig handeln. Bei vielen Versicherern erhalten Sie dann dauerhafte Beitragsvorteile, sodass Sie Ihren Versicherungsschutz langfristig zu einem günstigeren Beitrag erhalten.

Die nebenstehende Grafik zeigt, dass besonders auch junge Beamtinnen und Beamte für den Fall der Dienstunfähigkeit nicht ausreichend versorgt sind.

Bei einer Dienstunfähigkeit besteht in der Regel kein Anspruch auf ein Ruhegehalt. Hier findet häufig eine Entlassung aus dem Dienstverhältnis statt.
Auch eine eventuelle Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung bedeutet keine ausreichende Sicherheit.

So haben Referendare und Beamte auf Probe, welche dienstunfähig werden, keinen Anspruch wegen Dienstunfähigkeit gegenüber des Landes! In vielen Fällen bedeutet dies Sozialhilfe.

Unser Tipp: Jetzt absichern und Beitragsvorteile sichern.

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Was ist eine „echte“ Dienstunfähigkeitsklausel?

Dienstunfähige Beamte sind nicht automatisch auch berufsunfähig. Hierfür muss der betroffene Beamte mindestens 50% seiner beruflichen Tätigkeiten nicht mehr ausüben können – so ist die Berufsunfähigkeit in den meisten Versicherungsverträgen geregelt. Diese Grenze gibt es für die Dienstunfähigkeit nicht. Daher erhält der Beamte erst einmal kein Geld aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung – es sei denn, im Vertrag ist eine sogenannte Dienstunfähigkeitsklausel vereinbart.

Diese Klausel gibt es in verschiedenen Varianten. Den vollen Versicherungsschutz gewährt eine echte Dienstunfähigkeitsklausel, sofern darin Entlassung UND Versetzung in den Ruhestand eindeutig geregelt sind. Es kommt hier auf die korrekte Formulierung der Klausel an.
Beispiel: Bei Beamten des öffentlichen Dienstes gilt die Versetzung in den Ruhestand wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit oder die Entlassung wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit als Berufsunfähigkeit.

Der Versicherer schließt sich damit in Gänze der Entscheidung des Dienstherrn an und zahlt ohne Einschränkung die vereinbarten Leistungen. Auch Beamtenanwärter sowie Beamte auf Probe oder Widerruf sind mit dieser Formulierung im Vertrag abgesichert. Der große Vorteil: Ein zusätzlicher medizinischer Nachweis der Berufsunfähigkeit entfällt. Genau darüber streiten Versicherungen und Versicherte sonst oft jahrelang.

Angebot mit echter DU Klausel anfordern

Berufsunfähigkeitsversicherungs – Check

Für alle, die bereits eine Berufs- oder Dienstunfähigkeitsversicherung haben, bieten wir einen kostenlosen Vertragscheck an. In diesem prüfen wir für Sie alle wichtigen Klauseln Ihres Vertrags, die Rentenhöhe, die Laufzeit und vieles mehr.

So finden Sie den passenden Schutz

Individuelle Beratung ist wichtig. Es kann schwierig werden den passenden Schutz zu bekommen. Gesundheitlich vorbelastete Menschen – aber auch bestimmte Berufsgruppen oder Personen, die bestimmte Hobbys ausüben – müssen mit Risikozuschlägen in ihrem Vertrag rechnen. Dennoch sollten auch Sie versuchen einen Anbieter zu finden, der Sie mit einer „echten“ Dienstunfähigkeitsklausel versichert.

Beamtenanwärter und spätere Beamte auf Probe benötigen einen höheren Schutz bei Dienstunfähigkeit als Beamte auf Lebenszeit. Im Falle einer Dienstunfähigkeit werden diese häufig entlassen und erhalten kein Ruhegehalt. Allerdings bieten nur wenige Versicherer Verträge mit einer „echten“ Dienstunfähigkeitsklausel an, die auch Beamtenanwärter absichert.

Während Ihres Studiums und im Referendariat benötigen Sie möglichst geringe Beiträge, damit Sie sich den Schutz auch leisten können. Lassen Sie sich deshalb individuell und ausführlich zu diesem Thema beraten. 

Für ein individuelles Angebot mit Berücksichtigung Ihrer Hobbys und Ihres Gesundheitszustandes, empfehlen wir Ihnen direkt eine anonyme Risikovoranfrage zu stellen, alternativ können Sie gerne direkt einen Termin vereinbaren.

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Risikovoranfrage stellen

Wie bereits erwähnt ist Ihr individueller Beitrag von vielen unterschiedlichen Faktoren abhängig. Wir haben hierzu eine digitale Risikovoranfrage entwickelt. Nach Absenden des Formulars erhalten Sie innerhalb von 14 Tagen Ihren individuellen Versicherungsvorschlag mit Ihren individuellen Risiko-Faktoren. Selbstverständlich können Sie diesen Service kostenfrei nutzen.

Häufige Fragen

Was möchten Sie gerne wissen?

Wie hoch sollte meine Absicherung sein?

Die Höhe Ihrer Absicherung sollte sich an Ihrem Bedarf orientieren. Student*innen und Referendar*innen empfehlen wir eine Absicherung in Höhe von ca. 1.200,- € bis 1.500,- € monatlich. Beamten auf Probe im Regelfall eine Absicherung ab 1.500,- €. Gerne können Sie Ihren individuellen Bedarf mit einem unserer Lehrerspezialisten besprechen.

Wie lange zahlt die Dienstunfähigkeitsversicherung?

So lange Sie berufs- oder dienstunfähig sind, erhalten Sie von Ihrem Versicherer im Rahmen der Berufs- und Dienstunfähigkeitsversicherung eine Rente in vereinbarter Höhe – längstens bis zum festgelegten Vertragsende. Das festgelegte Vertragsende sollte sich am Eintritt in den Ruhestand orientieren. Für die Dauer der Berufs- oder Dienstunfähigkeit sind keine Beiträge zu zahlen.

Wann gilt man als dienstunfähig und wer stellt es fest?

Als allgemein dienstunfähig gelten Beamte, die aus gesundheitlichen Gründen oder wegen ihres körperlichen Zustands dauerhaft nicht mehr in der Lage sind, ihren Dienst auszuüben. Als dienstunfähig kann auch angesehen werden, wer innerhalb von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst geleistet hat und zudem keine Aussicht darauf besteht, dass die Dienstfähigkeit in den folgenden sechs Monaten wieder vollständig hergestellt ist. Die Feststellung der Dienstunfähigkeit trifft der Dienstherr. Als Grundlage für die Entscheidung dienen das Gutachten eines Amtsarztes sowie ggf. weitere Gutachten. Der Antrag auf Dienstunfähigkeit kann aber auch vom Beamten selbst ausgehen. Bis zur endgültigen Feststellung der Dienstunfähigkeit haben Beamte Anspruch auf ihre Dienstbezüge in voller Höhe. Der Beamte hat immer die Möglichkeit innerhalb bestimmter Fristen gegen die Entscheidung Widerspruch einzulegen. Zudem ist die Feststellung der Dienstunfähigkeit nicht unumkehrbar. So ist der Beamte verpflichtet, alle geeigneten Maßnahmen zur Wiederherstellung zu seiner vollen Dienstfähigkeit zu ergreifen. Bis zu zehn Jahre nach der Feststellung kann ein Beamter in den aktiven Dienst zurückgerufen werden, wenn seine Dienstfähigkeit wiederhergestellt ist.

Was ist die Dienstunfähigkeitsklausel?

Die Dienstunfähigkeitsklausel in der DU-Versicherung regelt, in welchen Fällen Beamte Leistungen erhalten.
Je nach DU-Versicherung kann es sich um eine echte, unechte, vollständige oder unvollständige Dienstunfähigkeitsklausel handeln.
Den vollen Versicherungsschutz erhalten Beamte nur mit der echten DU-Klausel. Hier folgt der Versicherer der Entscheidung des Dienstherrn und verzichtet auf die eigene Prüfung der Dienstunfähigkeit.

Ist in der Versicherung eine echte DU-Klausel enthalten, dann leistet der Versicherer bei bestehendem Versicherungsschutz bereits, wenn Sie als Beamter wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt oder aus dem aktiven Dienst entlassen wurden. Die Kriterien für Berufsunfähigkeit müssen nicht erfüllt sein.

Eine vollständige DU-Klausel leistet bei der Entlassung von Beamten auf Probe und Beamten auf Widerruf aus dem Beamtenverhältnis. Bei Beamten auf Lebenszeit leistet sie zusätzlich bei der Versetzung in den Ruhestand.

Die unvollständige DU-Klausel bezieht sich im Gegensatz zur vollständigen nur auf Beamte auf Lebenszeit. Beamte auf Probe oder auf Widerruf sind nicht berücksichtigt.

Die schwächste Form der Absicherung bietet die unechte Dienstunfähigkeitsklausel. Bei dieser DU-Klausel leistet der Versicherer nur, wenn auch Berufsunfähigkeit vorliegt.

Kann ich die Beiträge von der Steuer absetzen?

Die Beiträge zur Berufs-/Dienstunfähigkeitsversicherung sind als Sonderausgaben absetzbar. Es sollten jedoch die individuellen Höchstgrenzen berücksichtigt werden.
Weitere Fragen zum Thema Steuern? Hier finden Sie die Lösung: Schulsteuererklärung für Referendare und Lehrer

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