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Ärztliche Untersuchung Verbeamtung?

Keine Panik!

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Gesundheitliche Eignung bei Verbeamtung

Ärztliches Zeugnis einfach erklärt

Vor der Einstellung in ein Beamtenverhältnis prüft die zuständige Ernennungsbehörde, ob die Einstellungsvoraussetzungen erfüllt sind. Zu diesen Voraussetzungen gehört auch die gesundheitliche Eignung für die angestrebte Laufbahn. Hierfür muss der Ernennungsbehörde von den Bewerbern (also Ihnen) ein ärztliches Zeugnis vorgelegt werden, welches bislang von den Gesundheitsämtern ausgestellt wurde.

Mit Inkrafttreten des Gesundheitsdienstgesetzes vom 17.12.2015 erfolgt in Baden-Württemberg ab dem 01.07.2016 die ärztliche Untersuchung und Erstellung ärztlicher Zeugnisse vor der Einstellung in ein Beamtenverhältnis grundsätzlich durch niedergelassene oder andere approbierte Ärzte.

Wie die Untersuchung abläuft und wie Sie den passenden Arzt*Ärztin finden, erfahren Sie hier auf der Seite. Bei spezifischeren Fragen freuen wir uns auf Ihre Teilnahme an unseren Vorträgen, unserem anonymen Beratungstermin und der Beauftragung Ihrer anonymen Risikovoranfrage.

Gerne senden wir Ihnen alle notwendigen Unterlagen für die ärztliche Untersuchung zu.

jetzt Unterlagen für die ärztliche Untersuchung anfordern.

Fragen zur ärztlichen Untersuchung?

anonyme Terminvereinbarung

Haben Sie Bauchschmerzen, dass Ihre Krankheitsgeschichte oder gesundheitliche Beschwerden zu Problemen bei der Verbeamtung führen könnten? Dann bieten wir Ihnen die Möglichkeit einer  kostenfreien und anonymen Beratung durch eine approbierte Ärztin.
In diesem simulierten Gespräch können Sie ganz offen und ohne Konsequenzen Ihre Probleme ansprechen und erhalten wichtige Ratschläge, wie Sie bei Ihrer offiziellen Untersuchung auftreten sollten.

Der Inhalt des rein beratenden Vorgesprächs ist zu 100% vertraulich und wird nicht dokumentiert. Sie haben daher nichts zu befürchten, sondern „genießen“ eine individuelle Aufklärung.

Einen Termin für die Medizinische Begutachtung bei Frau Dr. Trischler-Ritter können Sie - auch ohne Vorgespräch - hier direkt buchen.

Neue Untersuchungstermine immer April – Oktober. Jetzt direkt online Termin buchen.

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FAQ Ärztliche Untersuchung für die Verbeamtung

FAQ Ärztliche Untersuchung für die Verbeamtung

Tipp zur Terminvereinbarung

Bei der Terminvereinbarung immer nach dem Preis für die Untersuchung fragen, im Durchschnitt kostet die Untersuchung zwischen 70,- € und 100,- €. Es wurde uns aber auch von Fällen mit 250,- € und mehr berichtet.

Wie lange dauert die Untersuchung?

Im Regelfall dauert die Untersuchung und Durchsprache Ihres Fragebogens zur gesundheitlichen Vorgeschichte, zwischen 20 Minuten und einer Stunde.

Wann kann ich die ärztliche Untersuchung durchführen lassen?

Zum Beginn Ihres Referendariats, darf die ärztliche Untersuchung nicht älter als 6 Monate sein. Wenn Ihr Referendariats Start zum 01.02. ist, können Sie die Untersuchung frühestens zum 01.08. des Vorjahres durchführen lassen.

Muss ich nach dem Referendariat nochmals zur ärztlichen Untersuchung?

Wenn alles in Ordnung war und das ärztliche Zeugnis richtig ausgefüllt wurde, im Regelfall nein. Sollte es im Rahmen der ärztlichen Untersuchung zur Fragestellung kommen, ob es aus gesundheitlichen Gründen bspw. zu erheblichen Fehlzeiten kommt, kann der Arzt*Ärztin Ihnen auch nur ein Zeugnis für das Beamtenverhältnis auf Widerruf ausstellen. Dies würde zu einer erneuten Untersuchung nach dem Referendariat führen.

Welche Formulare muss ich alle mitbringen?

Sie benötigen im Rahmen der Untersuchung bis zu 4 unterschiedliche Formulare.
Für den Untersuchungstermin benötigen Sie die Bescheinigung zur Erstellung eines ärztlichen Zeugnisses auf Widerruf / Probe und die Bestätigung des Masern Impfschutzes

Es empfiehlt sich das Formular Angaben zur gesundheitlichen Vorgeschichte bereits ausgefüllt zur ärztlichen Untersuchung mitzubringen. 

Bedenken Sie bei der Auswahl des untersuchenden Ärztin*Arzt, dass Sie auch das Formular Erklärung Ausschluss Behandlungsverhältnis benötigen. Sollten Sie bei der Ärztin*Arzt in den letzten 5 Jahren in Behandlung gewesen sein, wird die Bestätigung hierüber nicht möglich sein. 

Sollte bei Ihnen eine schwerwiegende Diagnose wie längerfristige Krankenhausaufenthalte, Therapien, schwerere Chronische Erkrankungen vorliegen, empfehlen wir direkt zum Untersuchungstermin ein Fachärztliches Attest Ihrer behandelnden Ärztin*Arzt mitzunehmen, damit eine sofortige Ausstellung des Zeugnisses möglich ist. Sofern im Rahmen einer Diagnose Anfrage stattfindet, gibt es noch das Formular: Zusätzliche Untersuchung Einstellungsuntersuchungen

Gesundheitsprüfung Krankenversicherung und Dienstunfähigkeitsversicherung?

Im Rahmen des Übergangs vom Studierenden zum Beamten auf Widerruf gibt es versicherungstechnisch viel zu berücksichtigen. So sollten Sie sich mit den Themen Krankenversicherung und Dienstunfähigkeitsversicherung bereits vor dem Referendariat auseinandersetzen. Denn wer sich frühzeitig um alles kümmert,  kann Risiken vermeiden und spart viel Geld. Im Rahmen einer möglichen Antragsstellung, werden auch die Versicherer Ihre Gesundheit prüfen, in wie weit ein Versicherungsschutz möglich ist oder dieser nur mit Risikozuschlägen angeboten werden kann. Unser Tipp: Starten Sie Ihre anonyme Risikoprüfung.

Ärzteliste - Empfehlungen

Ärztesuche einfach gemacht

Ärzteliste - Gesundheitsamt

Für die Einstellungsuntersuchung als Beamtenbewerber in Baden-Württemberg gibt es eine feste Auswahl von Ärzten, welche die Untersuchung durchführen können.

Sie finden die Liste entweder auf den Seiten des Gesundheitsamtes oder bei uns zum Download.

Download Arztliste Stand Juli 2022

Terminvereinbarung für Freiburg

Vereinbaren Sie direkt über unsere Homepage einen Termin mit einem der besten Refärzte in Freiburg (Kundenbefragung aus 2019 und 2020 mit über 1.000 Teilnehmern). Schnelle einfache online Terminbuchung. Erfahrungswerte aus über 500 Kundenempfehlungen. 

Der Vorteil: Kein umständliches Telefonieren, keine unerwartet hohen Kosten.

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Warum ist eine Ablehnung überhaupt ein Problem?

Ich kann doch einfach einen neuen Antrag bei einer anderen Versicherung einreichen!

Achtung hier gibt es zwei Probleme:
Sie müssen im Antrag alle Fragen wahrheitsgemäß beantworten (siehe §19 VVG). Hierzu gehört auch die Frage: „Wurden für Ihre Person Anträge auf Dienst­unfähig­keits­ver­siche­rung von anderen Ver­sicherern abgelehnt, zurück­gestellt, noch nicht entschieden oder nur zu erschwerten Bedingungen angenommen oder angeboten? Falls ja, bei welcher Gesellschaft, wann und weshalb?“ Wenn Sie diese Frage bejahen, wird die Gesell­schaft, bei der Sie jetzt den Antrag stellen, noch kritischer hinschauen.

Wenn Sie einen Antrag auf Krankenversicherung oder Dienstunfähig­keits­ver­siche­rung nicht anonym gestellt, sondern „offiziell“ eingereicht haben, landen Sie mit hoher Wahr­schein­lich­keit im Hinweis- und Informations­system der Versicherer (kurz: HIS). Dabei handelt es sich um eine Datenbank des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungs­wirtschaft (GDV), in der die Angaben von Versicherungs­kunden vermerkt sind, deren Verträge gekündigt oder abgelehnt wurden oder die falsche Angaben im Versicherungs­vertrag gemacht haben. Alle Versicherer haben prinzipiell Zugang zu dieser Datenbank. Oft wird sie auch als „Schwarze Liste“ der Versicherer bezeichnet oder mit der Schufa vergleichen.

Unser Tipp: Kein Risiko eingehen und die Anfrage anonym stellen. Mit unserer Online Risikovoranfrage in wenigen Minuten zum perfekten Ergebnis.

zur Risikovoranfrage

Unsere Vortragsreihe: Infos & Tipps zum Referendariat

Erfahren Sie in unserem Vortrag alle wichtigen Tipps & Tricks zu einem optimalen Start in Ihr Referendariat. 
Teilnehmen können alle angehenden Referendar*innen, die auf Lehramt studieren.
Und zwar kostenfrei.

Alles Wissenswerte rund um Bezahlung, Beihilfe & Versicherungen
20.06.2023 | 13:45 bis 15:30 Uhr | Pfarramt St. Barbara | Sudetenstraße 20 | 79117 Freiburg

Wichtige Infos & Tipps zum Ende des Referendariat
28.06.2023 | 17:00 bis 18:30 Uhr | Online Vortrag

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