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Krankenversicherung für Studierende

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Krankenversicherung als Lehramtsstudent*in

Das Wichtigste in Kürze

Als Studienanfänger*in können Sie sich gesetzlich oder privat krankenversichern. Diese Entscheidung lässt sich während des Studiums nicht mehr ändern.

Gesetzliche Krankenkassen haben Leistungsunterschiede, ein Vergleich lohnt sich auch für Student*innen. So gibt es z. B. einen monatlichen Beitragsunterschied von bis zu 20,- €. Vergleichen Sie kostenfrei die Preise und Leistungen aller gesetzlichen Krankenversicherungen direkt über unsere Webseite.

Eine Anwartschaft sichert Ihnen den Eintritt in die private Krankenversicherung zu bestmöglichen Konditionen und konserviert Ihren Gesundheitszustand. Warum Sie als Lehrer*in eine private Krankenversicherung brauchen, erfahren Sie unter Private Krankenversicherung für Referendare

Fragen zur Anwartschaft?

Anwartschaft auf die Private Krankenversicherung

Ob am Anfang oder am Ende des Studiums:

Eine der wichtigsten Absicherungen ist die Anwartschaft auf die private Krankenversicherung. Da fast alle Lehramtsstudent*innen verbeamtet werden, benötigen Sie spätestens mit Beginn des Referendariats eine sogenannte beihilfekonforme Krankenversicherung. Diese brauchen Sie, da der Staat die Beamten mit der Beihilfe unterstützt und in der Regel 50% (je nach Familienstand und Bundesland) der Arztkosten übernimmt - die private Krankenversicherung übernimmt die anderen 50% Ihrer Arztkosten. Zudem verringern sich Ihre monatlichen Beitragskosten der PKV im Referendariat auf ca. 70-100,- €. In der gesetzlichen Krankenversicherung führt die Beihilfe zu keiner Beitragsreduzierung, sodass sich hierdurch Ihre monatlichen Beitragskosten im Referendariat auf ca. 270,- € belaufen.

Wir übernehmen die Kosten für eine Anwartschaftsversicherung für Lehramtsstudierende*, um Sie während des Studiums zu entlasten und um Ihnen auch zukünftig eine private Krankenversicherung zu ermöglichen.

*Betrifft Lehramtsstudierende, die eine private Krankenversicherung bei uns abgeschlossen haben. Sofern Sie bereits einen bestehenden Krankenversicherungsschutz haben, ist eine Übernahme des Beitrags nach individueller Absprache möglich.

Zur Beratung

Häufige Fragen

Was möchten Sie gerne wissen?

Über eine Anwartschaftsversicherung erhalten Studierende die Möglichkeit Ihren Gesundheitszustand bei einer privaten Krankenversicherung schon heute „festzuschreiben“, bzw. „konservieren“ zu lassen. Der aktuelle Gesundheitszustand wird mit einer Anwartschaft somit „eingefroren“. Zukünftige gesundheitliche Verschlechterungen können sich daher nicht mehr negativ auf den Eintritt in die private Krankenversicherung auswirken. Die Gefahr später bei einer Antragstellung auf Eintritt in die private Krankenversicherung eine Ablehnung oder einen Risikozuschlag zu erhalten, wird vermieden.

Was kostet eine Anwartschaftsversicherung?

Der Beitrag liegt je nach privater Krankenversicherungsgesellschaft zwischen 1,- € und 7,- € im Monat. In vielen Fällen können DieLehrerBerater.de den Beitrag für eine Anwartschaft für Studierende günstiger, bzw. kostenfrei gestalten.

Ab wann sollte ich eine Anwartschaft abschließen?

Da Studierende den Eintritt von Krankheiten weder ausschließen noch vorhersagen können, ist es sinnvoll eine Anwartschaft so früh wie möglich abzuschließen.
Eine Anwartschaft empfehlen DieLehrerBerater.de ab dem 3. Semester. 90% aller Referendar*innen sind privat versichert, da die gesetzliche Krankenversicherung im Regelfall monatlich ca. 150,- € teurer ist.
Damit die zukünftige Antragstellung bei einer privaten Krankenversicherung reibungslos verläuft, ist die frühzeitige „Konservierung“ Ihres Gesundheitszustands absolut sinnvoll.

Ich bin privat krankenversichert, macht eine Anwartschaft trotzdem Sinn?

Der Vorteil schon privat krankenversichert zu sein besteht darin keine Gesundheitsfragen mehr bei der Umstellung auf „Referendariats-Tarif“ beantworten zu müssen.
Ob jedoch die alte Krankenversicherung auch für die Zukunft das passende Preis- / Leistungspaket anbietet, sollte immer im Vergleich mit anderen Tarifen überprüft werden. Im Rahmen des Vertrags-Checks überprüfen und vergleichen DieLehrerBerater.de kostenlos alle Möglichkeiten. Da Krankenversicherungen lebenslang laufen, sollte auch wirklich alles passen.

Ich habe eine Anwartschaftsversicherung und möchte mich jetzt aber bei einem anderen Krankenversicherer versichern - geht das?

Ja das geht. Der Nachteil besteht darin, dass die neue private Krankenversicherung aber auch wieder erneut alle Gesundheitsangaben verlangt.
Gerne helfen wir auch in diesem Falle. Tipp: Termin mit uns vereinbaren!

Welche Auswirkungen hat Corona auf die Risikoprüfung in der Krankenversicherung?

Bei einer laufenden Behandlung oder auch einem schweren Verlauf ist mit einem deutlichen Beitragszuschlag zu rechnen. Sofern bereits eine Anwartschaftsversicherung besteht, ist keine erneute Gesundheitsprüfung notwendig.

Fragen? Jetzt Termin vereinbaren

Warum ist eine Ablehnung überhaupt ein Problem?

Ich kann doch einfach einen neuen Antrag bei einer anderen Versicherung einreichen!

Achtung hier gibt es zwei Probleme:
Sie müssen im Antrag alle Fragen wahrheitsgemäß beantworten (siehe §19 VVG). Hierzu gehört auch die Frage: „Wurden für Ihre Person Anträge auf Dienst­unfähig­keits­ver­siche­rung von anderen Ver­sicherern abgelehnt, zurück­gestellt, noch nicht entschieden oder nur zu erschwerten Bedingungen angenommen oder angeboten? Falls ja, bei welcher Gesellschaft, wann und weshalb?“ Wenn Sie diese Frage bejahen, wird die Gesell­schaft, bei der Sie jetzt den Antrag stellen, noch kritischer hinschauen.

Wenn Sie einen Antrag auf Krankenversicherung oder Dienstunfähig­keits­ver­siche­rung nicht anonym gestellt, sondern „offiziell“ eingereicht haben, landen Sie mit hoher Wahr­schein­lich­keit im Hinweis- und Informations­system der Versicherer (kurz: HIS). Dabei handelt es sich um eine Datenbank des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungs­wirtschaft (GDV), in der die Angaben von Versicherungs­kunden vermerkt sind, deren Verträge gekündigt oder abgelehnt wurden oder die falsche Angaben im Versicherungs­vertrag gemacht haben. Alle Versicherer haben prinzipiell Zugang zu dieser Datenbank. Oft wird sie auch als „Schwarze Liste“ der Versicherer bezeichnet oder mit der Schufa vergleichen.

Unser Tipp: Kein Risiko eingehen und die Anfrage anonym stellen. Mit unserer Online Risikovoranfrage in wenigen Minuten zum perfekten Ergebnis.

zur Risikovoranfrage

GKV Check

Unbestreitbar ist das Gros dessen, wofür die gesetzlichen Krankenversicherungen aufkommen, überall identisch. Dennoch gibt es genügend Spielraum für Zusatzangebote, die einen spürbaren Unterschied und damit einen Wechsel lohnenswert machen.

So heißt es im § 11 des 5. Sozialgesetzbuchs (SGB V), der wesentlichen Grundlage der Gesetzlichen Krankenversicherung: „Die Krankenkasse kann in ihrer Satzung zusätzliche vom Gemeinsamen Bundesausschuss nicht ausgeschlossene Leistungen in der fachlich gebotenen Qualität im Bereich der medizinischen Vorsorge und Rehabilitation, der Leistungen von Hebammen bei Schwangerschaft und Mutterschaft, der künstlichen Befruchtung, der zahnärztlichen Behandlung ohne die Versorgung mit Zahnersatz, bei der Versorgung mit nicht verschreibungspflichtigen apothekenpflichtigen Arzneimitteln, mit Heilmitteln und Hilfsmitteln, im Bereich der häuslichen Krankenpflege und der Haushaltshilfe sowie Leistungen von nicht zugelassenen Leistungserbringern vorsehen.“

FOCUS-MONEY HEFT 07/2019 DER GROSSE GKV TEST

Gesetzliche Krankenversicherungen vergleichen

Über unseren Vergleichsrechner können Sie alle gesetzlichen Krankenkassen miteinander vergleichen.
Sollten Fragen zum Vergleich oder zur Antragsstellung auftauchen, freuen wir uns auf Ihre Nachricht.

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