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Elternzeit

einfach erklärt

Kann ich als Beamter*in Elternzeit nehmen?

Auch als Beamtin oder Beamter können Sie Anspruch auf Elternzeit haben. Für Sie gelten allerdings besondere beamtenrechtliche Regelungen:

  • Falls Sie Landesbeamtin oder Landesbeamter sind, gelten für Sie die Regelungen Ihres Bundeslandes.

Die besonderen beamtenrechtlichen Regelungen gelten für Sie zum Beispiel auch,

  • wenn Sie ein Lehramtsreferendariat machen

 

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