Elternzeit
einfach erklärt
Kann ich als Beamter*in Elternzeit nehmen?
Auch als Beamtin oder Beamter können Sie Anspruch auf Elternzeit haben. Für Sie gelten allerdings besondere beamtenrechtliche Regelungen:
- Falls Sie Landesbeamtin oder Landesbeamter sind, gelten für Sie die Regelungen Ihres Bundeslandes.
Die besonderen beamtenrechtlichen Regelungen gelten für Sie zum Beispiel auch,
- wenn Sie ein Lehramtsreferendariat machen