Beamtenöffnungsaktion
Kann ich mich versichern?
Die Private Krankenversicherung (PKV) bietet Beamten einen Versicherungsschutz, der auf die Leistungen der Krankenversorgung der Beamten (Beihilfe) abgestimmt werden kann. Beamte und ihre Angehörigen haben somit die Möglichkeit, sich optimal für den Krankheits- und Pflegefall abzusichern. Die PKV ermöglicht im Rahmen der Öffnungsaktionen Beamten, Beamten auf Widerruf, Beamtenanfängern und ihren Angehörigen einen erleichterten Zugang zu einer privaten Krankenversicherung, insbesondere Personen mit Vorerkrankungen, die üblicherweise hohe Risikozuschläge erfordern oder einen privaten Krankenversicherungsschutz ausschließen können.
Informationen des PKV Verbandes zur Öffnungsaktion:
Benötige ich als Beamter* mit Beihilfeanspruch überhaupt eine Krankenversicherung?
Ja. In Deutschland ist jede Person verpflichtet, eine Kranken- und eine Pflegeversicherung abzuschließen. Für Beihilfeberechtigte heißt das, dass sie die über die Leistungen der Beihilfe hinausgehenden Restkosten für die medizinische Versorgung durch eine Kranken- und Pflegeversicherung abdecken müssen. Entsprechende beihilfekonforme Tarife bietet die Private Krankenversicherung (PKV) an. Alternativ haben Beamte die Möglichkeit, sich freiwillig in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und in der Sozialen Pflegeversicherung zu versichern, wenn sie die dafür im Sozialgesetzbuch V definierten Voraussetzungen erfüllen. In diesem Fall erhalten Sie jedoch keine Beihilfeleistungen, insoweit die GKV die Kosten im Krankheitsfall trägt.
Gibt es für Beamte besondere Tarife in der Privaten Krankenversicherung?
Ja. Die Private Krankenversicherung (PKV) bietet Beamten einen Versicherungsschutz, der auf die Leistungen der Beihilfe abgestimmt ist. Dies sind so genannte Beihilfetarife, die die Lücke der Beihilfe zur 100%igen Absicherung schließen.
Nimmt die Private Krankenversicherung Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen auf?
Kein PKV-Unternehmen darf einen Antragsteller allein aufgrund einer Behinderung ablehnen. Ergibt sich allerdings bei der Gesundheitsprüfung in Verbindung mit der Behinderung oder infolge von Vorerkrankungen ein erhöhtes Krankheitsrisiko bzw. ein erhöhter medizinischer Behandlungsbedarf, darf das Unternehmen Risikozuschläge verlangen oder den Antragsteller ablehnen. Für Beamte bieten allerdings viele PKV-Unternehmen die so genannte Öffnungsaktion an. Im Rahmen dieser Aktion werden alle Beamte – auch mit Behinderungen oder Vorerkrankungen – innerhalb bestimmter Fristen aufgenommen. Etwaige Risikozuschläge sind auf 30 Prozent begrenzt. Bei Aufnahme in die Pflegeversicherung im Rahmen dieser Öffnungsaktion wird kein vom Gesundheitszustand abhängiger Risikozuschlag erhoben. Seit Anfang 2019 gilt die Aktion auch für Beamte auf Widerruf (z. B. Beamtenanwärter und Referendare). Im Fall eines behinderten Kindes gilt im Übrigen für alle Privatversicherten der Rechtsanspruch der Kindernachversicherung nach § 198 Absatz 1 VVG: Danach ist der Versicherer verpflichtet, ein neugeborenes Kind ab Vollendung der Geburt ohne Risikozuschläge und Wartezeiten zu versichern, wenn am Tag der Geburt für mindestens einen Elternteil eine PKV besteht und die Anmeldung zur Versicherung spätestens zwei Monate nach dem Tag der Geburt rückwirkend erfolgt. * Der Begriffssingular ‚Beamter‘ wird in diesem Text ebenso wie der Begriffsplural ‚Beamte‘ im geschlechtsneutralen Sinn verwendet. Dasselbe gilt für ‚Beamtenanfänger‘ und ‚Beamtenanwärter‘.
Was bedeutet „Öffnungsaktion für Beamte“ genau?
Die PKV ermöglicht Beamten und ihren Angehörigen innerhalb von 6 Monaten nach Begründung des Beamtenverhältnisses einen erleichterten Zugang zu einer privaten Krankenversicherung. Dieser Zugang ist für Personen mit solchen Vorerkrankungen interessant, die hohe Risikozuschläge erfordern würden. Davon können auch Menschen mit Behinderungen betroffen sein. Bei einer Aufnahme im Rahmen der Öffnungsaktion gelten folgende Bedingungen:
- Anspruch auf Aufnahme in normale beihilfekonforme Krankheitskostentarife,
- kein Aufnahmehöchstalter,
- keine Leistungsausschlüsse und
- Begrenzung eventueller Risikozuschläge auf höchstens 30 Prozent des tariflichen Beitrages.
Nehmen alle PKV-Unternehmen an der Öffnungsaktion teil?
Nein. Die teilnehmenden Unternehmen finden Sie am Ende dieses Informationsblattes und in der Broschüre mit dem Titel „Erleichterte Aufnahme in die Private Krankenversicherung für Beamte und deren Angehörige“.
Unter welchen Voraussetzungen kann ich an der Öffnungsaktion teilnehmen?
Die Öffnungsaktion gilt für Beamte auf Probe, auf Zeit oder Lebenszeit und seit Anfang 2019 auch für Beamte auf Widerruf. Wichtig ist, dass die Fristen für die Antragstellung eingehalten werden.
Wie finde ich heraus, welches Unternehmen die besten Leistungen für Menschen mit Behinderungen bietet?
Holen Sie bei den Versicherungsunternehmen, die an der Öffnungsaktion teilnehmen, Informationen über die Leistungen der Beihilfetarife ein, die im Rahmen der Aktion angeboten werden. Dazu richten Sie Anfragen an die Unternehmen Ihrer Wahl oder kontaktieren einen Vermittler Ihres Vertrauens. Insbesondere im Leistungsbereich der Heil- und Hilfsmittel gibt es Unterschiede zwischen den einzelnen Tarifangeboten der Versicherungsunternehmen. Grundsätzlich sollte eine Hilfsmittelversorgung, die sich mit dem medizinischen Fortschritt entwickelt (so genannter offener Hilfsmittelkatalog), ein wichtiges Kriterium bei der Auswahl des Tarifs sein.
Wie stelle ich einen Antrag auf Versicherung im Rahmen der Öffnungsaktion?
Bevor Sie einen Antrag stellen, sollten Sie sicher sein, dass Sie den für Sie am besten geeigneten Tarif ausgewählt haben. Deswegen ist zu empfehlen, bei unterschiedlichen Unternehmen zunächst eine unverbindliche Anfrage zu stellen. Erst danach sollte ein formeller Antrag auf Versicherung gestellt werden. Die PKV-Unternehmen prüfen mit dem Vorliegen des Antrags, ob bei Ihnen die Voraussetzungen der Öffnungsaktion vorliegen. Sie werden auf die Öffnungsaktion hinweisen, wenn erkennbar ist, dass eine Aufnahme nur im Rahmen der Öffnungsaktion in Betracht kommt oder zu ihren Bedingungen günstiger ist. Sie selbst sollten erst dann einen formellen Antrag auf Aufnahme im Rahmen der „Öffnungsaktion für Beamte“ stellen, wenn Sie sich bei Ihrer Wahl des Versicherers sicher sind. Denn nur das erste Unternehmen, bei dem Sie den formellen Antrag auf Versicherung stellen, ist verpflichtet, Sie zu den erleichterten Bedingungen zu versichern.
Gibt es ein Zeitfenster, in dem ich eine Krankenversicherung abschließen muss?
Ja, wenn Sie im Rahmen der Öffnungsaktion versichert werden wollen. WICHTIG: Das Öffnungsangebot gilt nur innerhalb der ersten sechs Monate nach der erstmaligen Verbeamtung. Maßgeblich für den Fristbeginn ist der Beginn des Beamtenverhältnisses, frühestens jedoch nach Beendigung eines etwaigen Vorbereitungsdienstes. Für Beamte auf Probe gilt diese Frist erneut, wenn sie zuvor Beamte auf Widerruf und währenddessen in der Gesetzlichen Krankenversicherung versichert waren. Ausführliche Informationen zu den allgemeinen Voraussetzungen, zum teilnahmeberechtigten Personenkreis und zu den zu beachtenden Fristen entnehmen Sie bitte der Broschüre „Erleichterte Aufnahme in die Private Krankenversicherung für Beamte und deren Angehörige“ sowie den Informationen des Bundesverwaltungsamtes.
Mitgliedsunternehmen, die sich an der Öffnungsaktion für Beamtenanfänger, gesetzlich versicherte Beamte und deren Angehörige beteiligen:
Allianz Private Krankenversicherungs-AG
Königinstraße 28, 80802 München
Postanschrift: Postfach 11 30, 85765 Unterföhring
Tel.: (089) 38 00-10 00 / Fax: (0800) 4 40 01 03
www.allianzdeutschland.de
service.apkv@allianz.de
Barmenia Krankenversicherung a. G.
Barmenia-Allee 1, 42119 Wuppertal
Postanschrift: 42094 Wuppertal
Tel.: (0202) 4 38-00 / Fax: (0202) 4 38-28 46
www.barmenia.de
info@barmenia.de
Bayerische Beamtenkrankenkasse Aktiengesellschaft
Warngauer Straße 30, 81539 München
Postanschr.: Maximilianstraße 53, 81537 München
Tel.: (089) 21 60-0 / Fax: (089) 21 60-27 14
www.vkb.de
service@vkb.de
DBV Deutsche Beamtenversicherung Krankenversicherung - Zweigniederlassung
der AXA Krankenversicherung AG
65172 Wiesbaden
Tel.: (0221) 1 48-4 10 12 / Fax: (0221) 1 48-4 19 10
www.dbv.de
info@dbv.de
Debeka Krankenversicherungsverein a. G.
Ferdinand-Sauerbruch-Straße 18, 56073 Koblenz
Postanschrift: 56058 Koblenz
Tel.: (0261) 4 98-0 / Fax: (0261) 4 14 02
www.debeka.de
info@debeka.de
DKV Deutsche Krankenversicherung AG
Aachener Straße 300, 50933 Köln
Postanschrift: 50594 Köln
Tel.: (0221) 5 78-0 / Fax: (0221) 5 78-36 94
www.dkv.com
service@dkv.com
Generali Deutschland Krankenversicherung AG
Hansaring 40 - 50, 50670 Köln
Postanschrift: 50593 Köln
Tel.: (0221) 16 36-0 / Fax: (0221) 16 36-2 00
www.generali.de
gesundheit@generali.com
HALLESCHE Krankenversicherung auf Gegenseitigkeit *1
Reinsburgstraße 10, 70178 Stuttgart
Postanschrift: 70166 Stuttgart
Tel.: (0711) 66 03-0 / Fax: (0711) 66 03-2 90
www.hallesche.de
service@hallesche.de
HUK-COBURG-Krankenversicherung AG
Bahnhofsplatz, 96450 Coburg
Postanschrift: 96444 Coburg
Tel.: (09561) 96-0 / Fax: (09561) 96-36 36
www.huk.de
info@huk-coburg.de
INTER Krankenversicherung AG
Erzbergerstraße 9 - 15, 68165 Mannheim
Postanschrift: 68120 Mannheim
Tel.: (0621) 4 27-4 27 / Fax: (0621) 4 27-9 44
www.inter.de
info@inter.de
Landeskrankenhilfe V.V.a.G.
Uelzener Straße 120, 21335 Lüneburg
Postanschrift: 21332 Lüneburg
Tel.: (04131) 7 25-0 / Fax: (04131) 40 34 02
www.lkh.de
info@lkh.de
LIGA Krankenversicherung katholischer Priester VVaG *2
Weißenburgstraße 17, 93055 Regensburg
Tel.: (0941) 708184-0 / Fax: (0941) 708184 79
www.ligakranken.de
service@ligakranken.de
MÜNCHENER VEREIN Krankenversicherung a.G.
Pettenkoferstraße 19, 80336 München
Postanschrift: 80283 München
Tel.: (089) 51 52-0 / Fax: (089) 51 52-15 01
www.muenchener-verein.de
info@muenchener-verein.de
ottonova Krankenversicherung AG *3
Ottostraße 4, 80333 München
Tel.: (089) 12 14 07 12
www.ottonova.de
support@ottonova.de
SIGNAL IDUNA Krankenversicherung a. G.
Joseph-Scherer-Straße 3, 44139 Dortmund
Postanschrift: 44121 Dortmund
Tel.: (0231) 1 35-0 / Fax: (0231) 1 35-46 38
www.signal-iduna.de
info@signal-iduna.de
Süddeutsche Krankenversicherung a.G.
Raiffeisenplatz 5, 70736 Fellbach
Postanschrift: Postfach 19 23, 70709 Fellbach
Tel.: (0711) 73 72-77 77 / Fax: (0711) 73 72-77 88
www.sdk.de
sdk@sdk.de
Versicherer im Raum der Kirchen Krankenversicherung AG
Doktorweg 2 - 4, 32756 Detmold
Tel.: (0800) 21 53 45 6 / Fax: (0800) 28 75 18 2
www.vrk.de
info@vrk.de
Union Krankenversicherung AG
Peter-Zimmer-Straße 2, 66123 Saarbrücken
Postanschrift: 66099 Saarbrücken
Tel.: (0681) 8 44-70 00 / Fax: (0681) 8 44-25 09
www.ukv.de
service@ukv.de
1 Gilt nicht für Beamte auf Widerruf
2 Nur für katholische Priester
3 Gilt nicht für Sonderöffnungsaktion 2020/2021
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