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Beamtenöffnungsaktion

Kontrahierungszwang?

Worum geht es?

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Beamtenöffnungsaktion

Kann ich mich versichern?

Die Private Krankenversicherung (PKV) bietet Beamten einen Versicherungsschutz, der auf die Leistungen der Krankenversorgung der Beamten (Beihilfe) abgestimmt werden kann. Beamte und ihre Angehörigen haben somit die Möglichkeit, sich optimal für den Krankheits- und Pflegefall abzusichern. Die PKV ermöglicht im Rahmen der Öffnungsaktionen Beamten, Beamten auf Widerruf, Beamtenanfängern und ihren Angehörigen einen erleichterten Zugang zu einer privaten Krankenversicherung, insbesondere Personen mit Vorerkrankungen, die üblicherweise hohe Risikozuschläge erfordern oder einen privaten Krankenversicherungsschutz ausschließen können.

Informationen des PKV Verbandes zur Öffnungsaktion:

Benötige ich als Beamter* mit Beihilfeanspruch überhaupt eine Krankenversicherung?

Ja. In Deutschland ist jede Person verpflichtet, eine Kranken- und eine Pflegeversicherung abzuschließen. Für Beihilfeberechtigte heißt das, dass sie die über die Leistungen der Beihilfe hinausgehenden Restkosten für die medizinische Versorgung durch eine Kranken- und Pflegeversicherung abdecken müssen. Entsprechende beihilfekonforme Tarife bietet die Private Krankenversicherung (PKV) an. Alternativ haben Beamte die Möglichkeit, sich freiwillig in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und in der Sozialen Pflegeversicherung zu versichern, wenn sie die dafür im Sozialgesetzbuch V definierten Voraussetzungen erfüllen. In diesem Fall erhalten Sie jedoch keine Beihilfeleistungen, insoweit die GKV die Kosten im Krankheitsfall trägt.

Gibt es für Beamte besondere Tarife in der Privaten Krankenversicherung?

Ja. Die Private Krankenversicherung (PKV) bietet Beamten einen Versicherungsschutz, der auf die Leistungen der Beihilfe abgestimmt ist. Dies sind so genannte Beihilfetarife, die die Lücke der Beihilfe zur 100%igen Absicherung schließen.

Nimmt die Private Krankenversicherung Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen auf?

Kein PKV-Unternehmen darf einen Antragsteller allein aufgrund einer Behinderung ablehnen. Ergibt sich allerdings bei der Gesundheitsprüfung in Verbindung mit der Behinderung oder infolge von Vorerkrankungen ein erhöhtes Krankheitsrisiko bzw. ein erhöhter medizinischer Behandlungsbedarf, darf das Unternehmen Risikozuschläge verlangen oder den Antragsteller ablehnen. Für Beamte bieten allerdings viele PKV-Unternehmen die so genannte Öffnungsaktion an. Im Rahmen dieser Aktion werden alle Beamte – auch mit Behinderungen oder Vorerkrankungen – innerhalb bestimmter Fristen aufgenommen. Etwaige Risikozuschläge sind auf 30 Prozent begrenzt. Bei Aufnahme in die Pflegeversicherung im Rahmen dieser Öffnungsaktion wird kein vom Gesundheitszustand abhängiger Risikozuschlag erhoben. Seit Anfang 2019 gilt die Aktion auch für Beamte auf Widerruf (z. B. Beamtenanwärter und Referendare). Im Fall eines behinderten Kindes gilt im Übrigen für alle Privatversicherten der Rechtsanspruch der Kindernachversicherung nach § 198 Absatz 1 VVG: Danach ist der Versicherer verpflichtet, ein neugeborenes Kind ab Vollendung der Geburt ohne Risikozuschläge und Wartezeiten zu versichern, wenn am Tag der Geburt für mindestens einen Elternteil eine PKV besteht und die Anmeldung zur Versicherung spätestens zwei Monate nach dem Tag der Geburt rückwirkend erfolgt. * Der Begriffssingular ‚Beamter‘ wird in diesem Text ebenso wie der Begriffsplural ‚Beamte‘ im geschlechtsneutralen Sinn verwendet. Dasselbe gilt für ‚Beamtenanfänger‘ und ‚Beamtenanwärter‘.

Was bedeutet „Öffnungsaktion für Beamte“ genau?

Die PKV ermöglicht Beamten und ihren Angehörigen innerhalb von 6 Monaten nach Begründung des Beamtenverhältnisses einen erleichterten Zugang zu einer privaten Krankenversicherung. Dieser Zugang ist für Personen mit solchen Vorerkrankungen interessant, die hohe Risikozuschläge erfordern würden. Davon können auch Menschen mit Behinderungen betroffen sein. Bei einer Aufnahme im Rahmen der Öffnungsaktion gelten folgende Bedingungen:

- Anspruch auf Aufnahme in normale beihilfekonforme Krankheitskostentarife,
- kein Aufnahmehöchstalter,
- keine Leistungsausschlüsse und
- Begrenzung eventueller Risikozuschläge auf höchstens 30 Prozent des tariflichen Beitrages.

Nehmen alle PKV-Unternehmen an der Öffnungsaktion teil?

Nein. Die teilnehmenden Unternehmen finden Sie am Ende dieses Informationsblattes und in der Broschüre mit dem Titel „Erleichterte Aufnahme in die Private Krankenversicherung für Beamte und deren Angehörige“.

Unter welchen Voraussetzungen kann ich an der Öffnungsaktion teilnehmen?

Die Öffnungsaktion gilt für Beamte auf Probe, auf Zeit oder Lebenszeit und seit Anfang 2019 auch für Beamte auf Widerruf. Wichtig ist, dass die Fristen für die Antragstellung eingehalten werden.

Wie finde ich heraus, welches Unternehmen die besten Leistungen für Menschen mit Behinderungen bietet?

Holen Sie bei den Versicherungsunternehmen, die an der Öffnungsaktion teilnehmen, Informationen über die Leistungen der Beihilfetarife ein, die im Rahmen der Aktion angeboten werden. Dazu richten Sie Anfragen an die Unternehmen Ihrer Wahl oder kontaktieren einen Vermittler Ihres Vertrauens. Insbesondere im Leistungsbereich der Heil- und Hilfsmittel gibt es Unterschiede zwischen den einzelnen Tarifangeboten der Versicherungsunternehmen. Grundsätzlich sollte eine Hilfsmittelversorgung, die sich mit dem medizinischen Fortschritt entwickelt (so genannter offener Hilfsmittelkatalog), ein wichtiges Kriterium bei der Auswahl des Tarifs sein.

Wie stelle ich einen Antrag auf Versicherung im Rahmen der Öffnungsaktion?

Bevor Sie einen Antrag stellen, sollten Sie sicher sein, dass Sie den für Sie am besten geeigneten Tarif ausgewählt haben. Deswegen ist zu empfehlen, bei unterschiedlichen Unternehmen zunächst eine unverbindliche Anfrage zu stellen. Erst danach sollte ein formeller Antrag auf Versicherung gestellt werden. Die PKV-Unternehmen prüfen mit dem Vorliegen des Antrags, ob bei Ihnen die Voraussetzungen der Öffnungsaktion vorliegen. Sie werden auf die Öffnungsaktion hinweisen, wenn erkennbar ist, dass eine Aufnahme nur im Rahmen der Öffnungsaktion in Betracht kommt oder zu ihren Bedingungen günstiger ist. Sie selbst sollten erst dann einen formellen Antrag auf Aufnahme im Rahmen der „Öffnungsaktion für Beamte“ stellen, wenn Sie sich bei Ihrer Wahl des Versicherers sicher sind. Denn nur das erste Unternehmen, bei dem Sie den formellen Antrag auf Versicherung stellen, ist verpflichtet, Sie zu den erleichterten Bedingungen zu versichern.

Gibt es ein Zeitfenster, in dem ich eine Krankenversicherung abschließen muss?

Ja, wenn Sie im Rahmen der Öffnungsaktion versichert werden wollen. WICHTIG: Das Öffnungsangebot gilt nur innerhalb der ersten sechs Monate nach der erstmaligen Verbeamtung. Maßgeblich für den Fristbeginn ist der Beginn des Beamtenverhältnisses, frühestens jedoch nach Beendigung eines etwaigen Vorbereitungsdienstes. Für Beamte auf Probe gilt diese Frist erneut, wenn sie zuvor Beamte auf Widerruf und währenddessen in der Gesetzlichen Krankenversicherung versichert waren. Ausführliche Informationen zu den allgemeinen Voraussetzungen, zum teilnahmeberechtigten Personenkreis und zu den zu beachtenden Fristen entnehmen Sie bitte der Broschüre „Erleichterte Aufnahme in die Private Krankenversicherung für Beamte und deren Angehörige“ sowie den Informationen des Bundesverwaltungsamtes. 

Mitgliedsunternehmen, die sich an der Öffnungsaktion für Beamtenanfänger, gesetzlich versicherte Beamte und deren Angehörige beteiligen:

Allianz Private Krankenversicherungs-AG
Königinstraße 28, 80802 München
Postanschrift: Postfach 11 30, 85765 Unterföhring
Tel.: (089) 38 00-10 00 / Fax: (0800) 4 40 01 03
www.allianzdeutschland.de
service.apkv@allianz.de

Barmenia Krankenversicherung a. G.
Barmenia-Allee 1, 42119 Wuppertal
Postanschrift: 42094 Wuppertal
Tel.: (0202) 4 38-00 / Fax: (0202) 4 38-28 46
www.barmenia.de
info@barmenia.de

Bayerische Beamtenkrankenkasse Aktiengesellschaft
Warngauer Straße 30, 81539 München
Postanschr.: Maximilianstraße 53, 81537 München
Tel.: (089) 21 60-0 / Fax: (089) 21 60-27 14
www.vkb.de
service@vkb.de

DBV Deutsche Beamtenversicherung Krankenversicherung - Zweigniederlassung
der AXA Krankenversicherung AG
65172 Wiesbaden
Tel.: (0221) 1 48-4 10 12 / Fax: (0221) 1 48-4 19 10
www.dbv.de
info@dbv.de

Debeka Krankenversicherungsverein a. G.
Ferdinand-Sauerbruch-Straße 18, 56073 Koblenz
Postanschrift: 56058 Koblenz
Tel.: (0261) 4 98-0 / Fax: (0261) 4 14 02
www.debeka.de
info@debeka.de

DKV Deutsche Krankenversicherung AG
Aachener Straße 300, 50933 Köln
Postanschrift: 50594 Köln
Tel.: (0221) 5 78-0 / Fax: (0221) 5 78-36 94
www.dkv.com
service@dkv.com

Generali Deutschland Krankenversicherung AG
Hansaring 40 - 50, 50670 Köln
Postanschrift: 50593 Köln
Tel.: (0221) 16 36-0 / Fax: (0221) 16 36-2 00
www.generali.de
gesundheit@generali.com

HALLESCHE Krankenversicherung auf Gegenseitigkeit *1
Reinsburgstraße 10, 70178 Stuttgart
Postanschrift: 70166 Stuttgart
Tel.: (0711) 66 03-0 / Fax: (0711) 66 03-2 90
www.hallesche.de
service@hallesche.de

HUK-COBURG-Krankenversicherung AG
Bahnhofsplatz, 96450 Coburg
Postanschrift: 96444 Coburg
Tel.: (09561) 96-0 / Fax: (09561) 96-36 36
www.huk.de
info@huk-coburg.de

INTER Krankenversicherung AG
Erzbergerstraße 9 - 15, 68165 Mannheim
Postanschrift: 68120 Mannheim
Tel.: (0621) 4 27-4 27 / Fax: (0621) 4 27-9 44
www.inter.de
info@inter.de

Landeskrankenhilfe V.V.a.G.
Uelzener Straße 120, 21335 Lüneburg
Postanschrift: 21332 Lüneburg
Tel.: (04131) 7 25-0 / Fax: (04131) 40 34 02
www.lkh.de
info@lkh.de

LIGA Krankenversicherung katholischer Priester VVaG *2
Weißenburgstraße 17, 93055 Regensburg
Tel.: (0941) 708184-0 / Fax: (0941) 708184 79
www.ligakranken.de
service@ligakranken.de

MÜNCHENER VEREIN Krankenversicherung a.G.
Pettenkoferstraße 19, 80336 München
Postanschrift: 80283 München
Tel.: (089) 51 52-0 / Fax: (089) 51 52-15 01
www.muenchener-verein.de
info@muenchener-verein.de

ottonova Krankenversicherung AG *3
Ottostraße 4, 80333 München
Tel.: (089) 12 14 07 12
www.ottonova.de
support@ottonova.de

SIGNAL IDUNA Krankenversicherung a. G.
Joseph-Scherer-Straße 3, 44139 Dortmund
Postanschrift: 44121 Dortmund
Tel.: (0231) 1 35-0 / Fax: (0231) 1 35-46 38
www.signal-iduna.de
info@signal-iduna.de

Süddeutsche Krankenversicherung a.G.
Raiffeisenplatz 5, 70736 Fellbach
Postanschrift: Postfach 19 23, 70709 Fellbach
Tel.: (0711) 73 72-77 77 / Fax: (0711) 73 72-77 88
www.sdk.de
sdk@sdk.de

Versicherer im Raum der Kirchen Krankenversicherung AG
Doktorweg 2 - 4, 32756 Detmold
Tel.: (0800) 21 53 45 6 / Fax: (0800) 28 75 18 2
www.vrk.de
info@vrk.de

Union Krankenversicherung AG
Peter-Zimmer-Straße 2, 66123 Saarbrücken
Postanschrift: 66099 Saarbrücken
Tel.: (0681) 8 44-70 00 / Fax: (0681) 8 44-25 09
www.ukv.de
service@ukv.de

1 Gilt nicht für Beamte auf Widerruf
2 Nur für katholische Priester
3 Gilt nicht für Sonderöffnungsaktion 2020/2021

Link zum PKV Verband

Beamtenöffnungsaktion

Gut zu wissen

Die erleichterten Bedingungen

Gehört der Antragsteller zum teilnahmeberechtigten Personenkreis und werden die Fristen eingehalten, wird er zu folgenden erleichterten Bedingungen in eine beihilfekonforme Krankheitsvollversicherung aufgenommen:

  • Kein Antragsteller wird aus Risikogründen abgelehnt.
  • Leistungsausschlüsse werden nicht vorgenommen.
  • Zuschläge zum Ausgleich erhöhter Risiken werden – soweit 
    sie erforderlich sind – auf maximal 30 Prozent des tariflichen
    Beitrages begrenzt.

§ 2 Abs. 1 S. 2 MB/KK oder vergleichbare Regelungen in den Versicherungsbedingungen der Versicherer, nach denen für
Versicherungsfälle, die vor Beginn des Versicherungsschutzes eingetreten sind, nicht geleistet wird, finden keine Anwendung.

Fristen

Für die verschiedenen Personengruppen, die im Rahmen der Öffnungsaktionen in die Private Krankenversicherung aufgenommen
werden können, gelten Fristen. Maßgeblich für die Wahrung der Fristen ist die Antragstellung und nicht der Versicherungsbeginn.
Der Antrag muss daher innerhalb der nachfolgend angeführten Fristen beim Versicherungsunternehmen eingehen. Wenn der
Antrag erst am Fristende gestellt wird, ist es möglich, dass das Ende der gesetzlichen und der Beginn der privaten Krankenversicherung nach dem Ablauf der Frist erfolgt.

Beamte auf Widerruf und Beamtenanfänger
innerhalb von sechs Monaten nach ihrer erstmaligen
Verbeamtung; maßgeblich für den Fristbeginn ist der Beginn
des Beamtenverhältnisses.

FAQ Antragsstellung Beamtenöffnungsaktion

bei DieLehrerBerater.de

Um Sie auch bei der Auswahl und Antragsstellung im Rahmen der Beamten-Öffnungsaktion den bestmöglichen Service zu bieten, sind wir auf Ihre Mitarbeit angewiesen.

Das optimale Angebot

Wir vergleichen für Sie fortlaufend die Möglichkeiten im Rahmen der Beamtenöffnungsaktion. Das derzeit beste Preis-/Leistungsverhältnis im Referendariat als Beamt*in auf Widerruf und als Beamt*in auf Probe/Lebenszeit, bieten derzeit die Versicherungskammer Bayern und die DKV.

Einen ausführlichen Leistungsvergleich und die Beitragsberechnung, erhalten Sie automatisiert, nach dem Ausfüllen des Formulars Anfrage Beamtenöffnungsaktion.

Was ist bei der Antragsstellung zu beachten

Im Rahmen Ihrer Anfrage zur Beamtenöffnungsaktion, erhalten Sie zusätzlich zu Ihrem Angebot die folgenden Unterlagen:

1. Antragsformulare für die von Ihnen gewünschte Gesellschaft.
2. Sofern vorhanden ärztliche Berichte zu den in den Gesundheitsangaben erwähnten Diagnosen.
3. Kündigungsschreiben und Information zur Kündigung Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung

Beim Ausfüllen der Anträge ist es wichtig, das Sie alle gelb markierten Felder ausfüllen und das Antragsformular an den gekennzeichneten Stellen unterzeichnen. 

Wie und welche Unterlagen muss ich an DieLehrerBerater.de und meine GKV senden?

Die folgenden Unterlagen müssen Sie bei DieLehrerBerater.de einreichen für Ihren Antrag auf die Beamten-Öffnungsaktion:

1. Antragsformular Ihrer gewünschten Gesellschaft
2. eventuell ärztliche Berichte

Welche weiteren Unterlagen sind erforderlich und können nachgereicht werden:

1. Verbeamtungsurkunde (wird Ihnen am ersten Arbeitstag ausgestellt). Muss sofort nachgereicht werden, da diese für die abschließende Bearbeitung Ihres Antrags notwendig ist. Erst bei Einreichung der Beamtenurkunde kann die PKV-Gesellschaft Ihnen die notwendige Folgeversicherungsbescheinigung für Ihre GKV erstellen. (Diese erhalten Sie auf dem Postweg direkt von der Gesellschaft). Es droht hier der Kündigungs-Fristablauf Ihrer GKV.  

Nutzen Sie zum einreichen Ihrer Unterlagen bitte den Link Antrag einreichen.

Welche Unterlagen muss ich an meine GKV zur Kündigung schicken?

1. Kündigungsschreiben
2. Verbeamtungsurkunde
3. Folgeversicherungsbescheinigung Ihrer neuen Krankenversicherung

Die möglichen Kündigungsfristen Ihrer GKV sowie ein vorbereitetes Kündigungsschreiben erhalten Sie per Email über unser Anfrage Formular.

Wann kann ich den Antrag stellen und meine GKV kündigen?

Den Antrag für die BÖK können Sie für eine Verbeamtung auf Widerruf in Baden-Württemberg im
Januar oder Februar des Folgejahreses frühestens am 01.11. des Vorjahres einreichen.
Aufgrund der Bearbeitungskapazitäten der Gesellschaften und dem Einhalten eventueller Kündigungsfristen Ihrer GKV empfehlen wir Ihnen, die Antragsstellung bis spätestens 15.12. durchzuführen.

Die möglichen Kündigungsfristen Ihrer GKV sowie ein vorbereitetes Kündigungsschreiben erhalten Sie per Email über unser Anfrage Formular.

Vergütung im Rahmen der Beamten-Öffnungsaktion

Im Rahmen der BÖK gibt es jedoch leider keine Vergütung von Seiten der Versicherungsgesellschaften.
Da der bei uns entstandene Aufwand im Durchschnitt bei 18 Arbeitsstunden liegt, müssen wir von Ihnen im Rahmen der BÖK ein faires „BÖK-Honorar“ verlangen.
Dieses „BÖK-Honorar“ entsteht für die Beratung und ist individuell bei uns zu erfragen per E-Mail oder Telefon.
Um Ihnen darüber hinaus den Service einer kompletten Antragsstellung und erfolgreichen Vermittlung kostenfrei anbieten zu können, sind wir sowohl auf Ihr Mithilfe, als auch auf die Kooperation der jeweiligen Versicherungsgesellschaft angewiesen.


Hinweis: Einige Gesellschaften, die an der BÖK teilnehmen, arbeiten nicht mit freien Beratern zusammen. Die fortlaufende Vertragsbetreuung im Rahmen unseres Service-Versprechens bleibt ebenfalls kostenfrei (z.B. Umstellungen Ihres Versicherungsschutzes zum Ende des Referendariats, Bundeslandwechsel, Kindernachversicherungen und vieles mehr) 

Warum bieten DieLehrerBerater.de den Service überhaupt an?

Da weder die Beratung, noch die Vermittlung einer PKV im Rahmen der BÖK die übliche Vermittlungsvergütung auslöst,
bieten die meisten Vermittler diesen Service nicht an. Niemand arbeitet gerne umsonst. Schon gar nicht bei voller Haftung.


Wir arbeiten daher im Bereich der BÖK mit einem individuellen „BÖK-Honorar“ (siehe oben „Vergütung im Rahmen der BÖK“).
Zum einen, um Sie in diesem Bereich nicht „alleine“ zu lassen und zum anderen, um mit Ihnen auch alle anderen Versicherungen optimieren zu können.

Anfrage-/Antrag Öffnungsaktion