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Leistungsantrag

einfach erklärt

Für die Kostenerstattung Ihrer Gesundheit, müssen Sie einen Leistungsantrag bei Ihrer privaten Krankenversicherung stellen.

In der privaten Krankenversicherung gilt das Kostenerstattungsprinzip. Sie zahlen die Rechnung und lassen sich diese durch Ihre private Krankenversicherung erstatten. Bei hohen Rechnungen können Sie auch die Erstattung vor Zahlung beauftragen, damit Sie hier nicht in Vorleistung müssen.

Sie zahlen Ihre Rechnungen beim Arzt oder für Medikamente selbst und lassen sich die Kosten anschließend erstatten.

Je nach Krankenversicherung können Sie den Leistungsantrag über ein Formular oder eine App Ihrer Versicherung einreichen.

Besonderheit für Beamte
Als Beamter*in müssen Sie zeitgleich noch einen Erstattungsantrag bei Ihrer Beihilfestelle stellen. Da die eine Hälfte der Rechnung durch Ihre Krankenversicherung und die andere hälfte durch die Beihilfestelle erstattet werden. Den aktuellen Leistungsantrag Ihrer Beihilfestelle finden Sie auf der jeweiligen Internetseite.

Beihilfeantrag

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