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Gesetzlicher Zuschlag

einfach erklärt

Mit Blick auf das Alter, ist die Beitragsstabilität Ihrer Krankenversicherung vielen versicherten wichtig. Für eine solide Basis der Beiträge im Alter, hat der Gesetzgeber im Jahre 2000 den gesetzlichen Zuschlag eingeführt. Seitdem Jahr 2000 zahlen privat Versicherte bis zum Renteneintritt einen Zuschlag von 10% auf ihren Beitrag. Der Zuschlag fällt in der Regel ab dem 60. Lebensjahr weg und schützt Ihre Beiträge dann ab der Rente vor Schwankungen. Der gesetzliche Zuschlag ist nicht zu verwechseln mit den Altersrückstellungen.