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Chefarztbehandlung

einfach erklärt

Die Chefarztbehandlung wird auch als medizinische Wahlleistung im Krankenhaus bezeichnet. Als Privatpatient steht Ihnen die Arztwahl in der Regel frei, sofern Sie diese Leistungen mitversichert haben. Wenn Sie eine Behandlung durch den Chefarzt oder Spezialisten wünschen, können Sie sich für die Wahlleistungen entscheiden. In der GKV gibt es dieses Wahlrecht nicht. Nur wenn es medizinisch absolut erforderlich ist, können Sie sich hier von einem Chefarzt behandeln lassen. 

Wichtig

Bei beihilfeberechtigten Beamten gibt es Unterschiede je nach Dienstherr. Wir raten hier dringend zu einer individuellen kostenlosen Beratung. Gerne prüfen wir auch Ihren bestehenden Versicherungsschutz auf die Fragestellung der Chefarztbehandlung, uvm..