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Beihilfebemessungssatz

einfach erklärt

Bei Beamten beteiligt sich der Dienstherr an den Gesundheitskosten. Diese Beteiligung nennt man Beihilfe. Der prozentuale Kostenanteil, den Ihr Dienstherr dabei übernimmt, ist der Beihilfebemessungssatz. Er richtet sich nach den Beihilfeverordnungen von Bund und Ländern und beträgt mindestens 50 Prozent. Wie hoch Ihr tatsächlicher Beihilfebemessungssatz ist, hängt ganz von Ihrem Arbeitsort und in manchen Bundesländern von Ihrer Familiensituation ab.

Auch Ehepartner und Kinder profitieren von der Beihilfe – für sie gibt es eigene Beihilfebemessungssätze. Beispiel Bayern: Als Beamter in Bayern bekommen Sie 50 Prozent Beihilfe, im Ruhestand oder in Elternzeit sind es 70 Prozent. Mit mindestens zwei Kindern erhöht sich Ihr Satz von 50 auf 70 Prozent. Jedes Ihrer Kinder erhält 80 Prozent, Ehegatten und Lebenspartner 70 Prozent. Die restlichen Kosten können Sie über die Krankenversicherung absichern. Wie das am besten funktioniert erfahren Sie unter: Krankenversicherung als Referendar*in - Krankenversicherung als Lehrer*in.

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