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Bezahlt die Krankenversicherung Impfungen?

Impfungen gehören gerade zu Corona Zeiten zu den größten Fortschritten in der Medizin. Damit sie uns weiterhin vor Infektionskrankheiten schützen, müssen sie regelmäßig aufgefrischt werden. Welche Impfungen zahlt die PKV? Und wer zahlt, wenn es doch einmal schief geht und es zu einem Impfschaden kommt?

Impfungen: Kostenübernahme der PKV

Gut zu wissen

Welche Impfungen werden bezahlt?

Die private Krankenversicherung übernimmt ähnlich wie die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten der meisten Impfungen, die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlen werden. Das gilt für die Grundimmunisierung von Kindern, spätere Auffrischungen im Erwachsenenalter, sowie spezieller Impfungen für Schwangere oder gefährdete Personen (z.B. bei chronischen Erkrankungen).

Die aktuelle Impfempfehlung der STIKO finden Sie hier.

Welche Impfungen werden zusätzlich erstattet?

Bei einer Impfung handelt es sich zwar nicht um eine medizinisch notwendige Heilbehandlung, dennoch tragen die privaten Krankenversicherungen meistens die Kosten der von der STIKO empfohlenen Schutzimpfungen. Der Leistungskatalog der privaten Krankenversicherungen ähnelt hier dem der gesetzlichen Krankenversicherung. Gibt es Unterschiede? Einige private Versicherungen zahlen auch Tollwut-, FSME- und Grippeschutz-Impfungen von Personen, die nicht zu einer Risikogruppe gehören. Die Details sind in den jeweiligen Tarifen festgelegt. Unser Tipp: Lassen Sie sich beraten.

Impfschäden

Im Jahresdurchschnitt gibt es ca. 37 Fälle von dauerhaften Impfschäden in Deutschland. Verglichen mit den Millionen an Impfungen, die jedes Jahr stattfinden, ist das sehr wenig. Gut zu wissen ist, dass Komplikationen grundsätzlich meldepflichtig sind. Ein Großteil der Impfschäden ist vorübergehend und harmlos. Typische Beschwerden sind laut Robert-Koch-Institut Rötungen, Schwellungen und Schmerzen an der Einstichstelle, Fieber, Kopf- und Gliederschmerzen sowie Unwohlsein. Größere Impfschäden sind sehr selten, können aber weitreichende Folgen haben. Ein anaphylaktischer Schock tritt meist bis zu vier Stunden nach der Impfung auf und muss sofort behandelt werden. Schwerwiegende Reaktionen aufgrund von Allergien treten ca. einmal pro einer Million Impfungen auf. In seltenen Fällen kommt es auch zu Entzündungen der Nervenbahnen zwischen Schulter, Arm und Hand sowie Gelenkbeschwerden.

Für Impfschäden, die nach einer laut dem Infektionsschutzgesetz empfohlenen Impfung entstehen, zahlt der Bund (RKI - STIKO). Diese Leistung greift bei Impfungen, wenn der entstandenen Schaden „über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion“ hinausgeht.

Weiteren Schutz vor den finanziellen Folgen von Impfschäden bietet eine Dienst-/Berufsunfähigkeitsversicherung oder eine Unfallversicherung. Wer eine DU-BU/Unfallversicherung abgeschlossen hat, erhält zusätzlich Geld von der entsprechenden Versicherung. 

mehr zur Dienstunfähigkeitsversicherung