Das ist Anna
Anna ist aktuell Studentin und beginnt nächstes Jahr ihr Referendariat.
Sie fragt sich, wie das nächstes Jahr mit der Krankenversicherung wird.
Bei ihren ersten Recherchen ist sie plötzlich mit vielen Fragen konfrontiert.
Private-, Gesetzliche Krankenversicherung, Beihilfe, Gesundheitszustand
und nicht zuletzt die Preisfrage!

Muss Anna sich überhaupt Krankenversichern?
Seit 2009 besteht für alle die in Deutschland wohnen eine Pflicht zur Krankenversicherung

Anna fragt Paul!
Paul ist schon im Referendariat.
Paul erzählt ihr, dass es sich lohnt, sich rechtzeitig und früh um alles zu kümmern. So erfährt sie, dass es große Beitragsunterschiede zwischen der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung gibt. Paul erzählt Ihr auch, dass er bei seiner privaten Krankenversicherung einen Risikozuschlag aufgrund seines Unfalls erhalten hat, welcher zu einem höheren Beitrag führt. Hätte er sich früher um die Versicherung gekümmert wäre dieser nicht angefallen. So erfährt Anna auch, dass gesetzlich Versicherte nicht in vollem Umfang von der Beihilfe profitieren.
Doch was ist eigentlich Beihilfe?
Mit Beginn ihres Studiums wird Anna Beamtin auf Widerruf.
Hierdurch entsteht für Anna ein Beihilfeanspruch.
Beihilfe schnell und einfach erklärt!
Zur besseren Übersicht folgt die Aufteilung der Krankheitskosten als Grafik
Wie viel Beitrag zahlt ein Beamtenanwärter für seine Krankenversicherung?
Die Beispiele beziehen sich auf einen Beamtenanwärter
in Baden-Württemberg
Lehramtsanwärter, Sudienreferendar in der privaten Krankenversicherung
In der privaten Krankenversicherung ist der Beitrag von vielen unterschiedlichen Faktoren abhängig.
z.B. dem Eintrittsalter, dem Gesundheitszustand, dem Leistungsumfang.
Für eine 27 Jährige Beamtin auf Widerruf liegt der monatlich Beitrag bei ca.
60 – 90€
In diesem Beitrag sind aber schon viele Zusatzleistungen, welche mann in einer gesetzlichen Krankenversicherung ergänzen müsste inbegriffen.
z.B. Wahlleistungen, Ein-/Zweibettzimmer, Zahnersatz, Heilpraktiker und Sehhilfen.
Beamter auf Widerruf – gesetzliche Krankenversicherung
In der gesetzlichen Krankenversicherung ist der Beitrag von Ihrem Einkommen abhängig. Da Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht von der Beihilfe profitieren, zahlen Sie hierdurch einen deutlich höheren Beitrag.
Beitragsübersicht als Referendar je nach Besoldung:
225 – 260,-
Um einen vergleichsweise ähnlichen Versicherungsschutz wie in der privaten Krankenversicherung zu erhalten, müssten Sie aber noch eine Zusatzversicherungen abschließen. Wie z.B. Wahlleistungen, Ein-/Zweibettzimmer, Zahnersatz, Heilpraktiker und Sehhilfen.
Wie findet Anna den geeigneten Versicherungsschutz?
Anna hat 4 Möglichkeiten zur Auswahl. für welche entscheidest du dich?

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Ich berate Sie gerne.
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