GEW-Mitgliedsantrag

Beitragsermittlung für Ihre GEW Mitgliedschaft

Zahlung satzungsgemäßer Beiträge

Jedes Mitglied der GEW ist verpflichtet, den satzungsgemäßen Beitrag zu entrichten und seine Zahlungen daraufhin regelmäßig zu überprüfen. Der monatliche Beitrag richtet sich nach dem Beschäftigungsstatus:

  • Beamtinnen und Beamten zahlen in den Jahren 2020 und 2021 0,83 Prozent und ab dem Jahr 2022 0,85 Prozent der Besoldungsgruppe und Stufe, nach der das Mitglied besoldet wird.
  • Angestellte mit Tarifvertrag zahlen in den Jahren 2020 und 2021 0,76 Prozent und ab dem Jahr 2022 0,77 Prozent der Entgeltgruppe und -stufe, nach der vergütet wird; Angestellte ohne Tarifvertrag zahlen 0,7 Prozent des Bruttogehalts.
  • Der Mindestbeitrag beträgt immer 0,6 Prozent der untersten Stufe der Entgeltgruppe 1 des TVöD.
  • Arbeitslose zahlen ein Drittel des Mindestbeitrags.
  • Freiberuflich Beschäftigte zahlen 0,55 Prozent des Honorars.
  • Studierende zahlen einen Festbetrag von 2,50 Euro.
  • Mitglieder im Referendariat oder Praktikum zahlen einen Festbetrag
    von 4 Euro.
  • Bei EmpfängerInnen von Pensionen beträgt der Beitrag 0,68 Prozent
    des Bruttoruhestandsbezuges. Bei RentnerInnen beträgt der Beitrag
    0,66 Prozent der Bruttorente.

Weitere Informationen sind der Beitragsordnung zu entnehmen.

Änderungen des Beschäftigungsverhältnisses mit Auswirkungen auf die Beitragshöhe sind umgehend der Landesgeschäftsstelle mitzuteilen. 
Überbezahlte Beiträge werden nur für das laufende und das diesem vorausgehende Quartal auf Antrag verrechnet. Die Mitgliedschaft beginnt zum nächstmöglichen Termin. Der Austritt ist mit einer Frist von drei Monaten zum Quartalsende schriftlich dem Landesverband zu erklären.

Sonderkonditionen in Baden-Württemberg

Erzieher*innen in Ausbildung:

  • an der Fachschule: kostenfrei*
  • im Anerkennungspraktikum und Praxisintegrierter Ausbildung: 4 Euro

Studierende der Sozialen Arbeit beziehungsweise der Kindheitspädagogik im Erststudium:

  • an Fachhochschulen beziehungsweise Pädagogischen Hochschulen: kostenfrei*
  • an Dualen Hochschulen: 4 Euro

Studierende im Erststudium:

  • kostenfrei*
  • Promovierende: 2,50 Euro oder nach Anstellungsverhältnis
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